Zwischen Entwicklungsvorhaben und Antiterrorprojekten nicht unterscheiden
Berlin: (hib/WOL) Bei Projekten und Programmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit erfolgt "keine Differenzierung mehr zwischen ‚herkömmlichen' und der Terrorismusbekämpfung dienenden Vorhaben". Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort ( 15/3616) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 15/3522). Entsprechend seien mit dem Bundeshaushalt 2003 die Mittel für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung nicht mehr gesondert im Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) ausgewiesen, sondern auf die betroffenen Einzelpläne verteilt worden. Für den Einzelplan 23 (Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) sei dies vor dem Hintergrund konsequent, dass vorbeugende und stabilisierende Maßnahmen in Krisengebieten und Krisenanrainerstaaten eine wesentliche Aufgabe des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung darstellen, erklärt die Regierung. Zur Frage nach dem nachweislichen Erreichen der angestrebten Ziele heißt es, Hintergründe und Ursachen des Terrorismus seien vielfältig und komplex und hätten teilweise tiefe historische Wurzeln. Das Austrocknen der Grundlagen des Terrorismus umfasse langfristig angelegte Ansätze, entsprechend könnten Wirkungen und Erfolge erst mittel- bis langfristig beurteilt werden. Laut Bundesregierung ist jedoch "bereits jetzt sichtbar, dass die Entwicklungszusammenarbeit in besonders betroffenen Ländern, wie Afghanistan, eine stabilisierende Wirkung hat".