Bundesregierung: Änderungen am EU-Wahlrecht nicht sinnvoll
Berlin: (hib/THB) Die Bundesregierung hält es nicht für sinnvoll, die Vorschriften zur Wahl des Europäischen Parlaments so zu ändern, dass im Ausland lebenden Deutschen die Teilnahme durch umfassendere Information und verlängerte Fristen erleichtert wird. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung ( 15/3873) hervor. Weiter heißt es, diese würden auf vielfältige Weise gemäß den Wahlrechtsvorschriften rechtzeitig über die Voraussetzungen einer Wahlteilnahme informiert. Außerdem geht die Regierung davon aus, dass ein im Ausland lebender Deutscher sich rechtzeitig vor der Wahl aktiv um die Wahlteilnahme bemühe. Die Regierung reagiert damit auf eine Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses ( 14/2761), der nach Einsprüchen gegen die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments 1999 Änderungen angeregt hatte. Weitere Vorschläge des Ausschusses zielen auch darauf ab, in Deutschland lebenden EU-Bürgern den Eintrag ins Wählerverzeichnis zu erleichtern sowie die Verantwortung für zu spät eingegangene Wahlbriefe zu klären. Die Regierung weist darauf hin, dass EU-Bürger sich mittlerweile leichter dauerhaft in das Wählerverzeichnis eintragen können, da dies bereits gesetzlich geregelt sei. Für rechtzeitig eingehende Wahlbriefe hingegen seien letztlich die Wähler selbst verantwortlich, heißt es in der Unterrichtung.