CDU/CSU: Grenzen der Patentierungsmöglichkeit deutlich aufzeigen
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung soll darauf hinwirken, dass der EU-Richtlinienvorschlag über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen dahingehend geändert wird, dass die Definition des "technischen Beitrags" konkreter gefasst wird. Das fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag ( 15/3941). Die Grenzen der Patentierungsmöglichkeit seien dabei deutlich aufzuzeigen. Reine Software, Geschäftsmethoden oder etwa reine Datenverarbeitung dürften nicht patentiert werden können. Ein technischer Beitrag könne nur dann vorliegen, wenn er auch eine naturwissenschaftliche Außenwirkung beinhalte. Das Patentrecht dürfe nicht Innovationen in der Softwareindustrie bremsen. Besonders mittelständische Softwareunternehmen, die der Motor für Innovationen seien, wären von einem weitreichenden Patentschutz betroffen. Um negative wirtschaftliche Auswirkungen des Patentrechts zu verhindern, müsse die Richtlinie den Wettbewerb fördern. Die Regierung müsse zudem darauf hinwirken, dass der Vorschlag für eine Richtlinie dahingehend geändert wird, dass keine Patentierung von Computerprogrammen als solchen ermöglicht wird. Die offene Formulierung des EU-Vorschlags stelle dies nicht hinreichend sicher.