Aufsicht über Genehmigungen im europäischen Eisenbahnsystem neu geregelt
Berlin: (hib/SAS) Für die Aufsicht bei Erstgenehmigungen sowie Genehmigungen nach dem Umbau von Infrastruktur, für Fahrzeuge und andere strukturelle Teilsysteme im konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystem soll künftig eine beim Eisenbahn-Bundesamt angesiedelte, weisungsunabhängige Stelle zuständig sein. Dies strebt die Bundesregierung mit der Novellierung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes ( 15/3932) an, mit der sie eine entsprechende EU-Richtlinie über die Harmonierung von Genehmigungsverfahren in der europäischen Eisenbahnpolitik in nationales Recht umsetzt. Dabei soll das Aufgabenfeld der 1999 geschaffenen unabhängigen Stelle beim Eisenbahn-Bundesamt, die seit Januar 2000 Genehmigungen im europäischen System der Hochgeschwindigkeitsbahn erteilt, auf das konventionelle transeuropäische Eisenbahnsystem ausgedehnt werden. Der Leiter der Stelle, die im Genehmigungsverfahren von Gleisanlagen, Fahrzeugen oder anderen strukturellen Teilsystemen mitwirken soll, ist vom Präsidenten des Eisenbahn-Bundesamtes in Absprache mit dem Bundesverkehrsministerium zu bestellen. Darüber hinaus wird mit der Novelle das Gesetz über die Eisenbahnverkehrsverwaltung so geändert, dass das Eisenbahn-Bundesamt künftig Bundesmittel für den Schienenverkehr an Dritte bewilligen kann. Regierungsangaben zufolge sind dafür vier Planstellen ab dem Jahr 2005 erforderlich, verbunden mit Personalkosten von jährlich rund 230.000 Euro. Diese seien innerhalb des Verkehrshaushaltes zu erwirtschaften, heißt es weiter.
Die Bundesregierung plant ferner die beim Eisenbahn-Bundesamt eingerichtete, unabhängige Stelle mit 18 Planstellen und Gesamtausgaben von rund 1,2 Millionen Euro auszustatten. Mit Mehrkosten sei allerdings nicht zu rechnen, weil an anderer Stelle im Bundeshaushalt 2005 Einsparungen eingeplant seien.