Entwurf zur Änderung des Transfusionsgesetzes angenommen
Berlin: (hib/THB) Der Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung hat am Mittwochvormittag den "Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Transfusionsgesetzes und arzneimittelrechtlicher Vorschriften" der Bundesregierung ( 15/3593) angenommen. Die
Koalitionsfraktionen stimmten dafür, CDU/CSU und FDP enthielten sich. Union und Liberale hatten zuvor gegen einzelne Teile des Entwurfs Bedenken geäußert.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, das deutsche Transfusionsgesetz (TFG) an europäisches Recht anzupassen. Darüber hinaus sollen fachliche Einzelaspekte klar gestellt und neuen Erkenntnissen angepasst werden. Im Einzelnen soll die Aufbewahrungszeit von Angaben, die eine Rückverfolgung von Blutprodukten ermöglichen, von bisher 15 auf 30 Jahre verlängert werden. Blutdepots sollen zukünftig die gleichen Qualitäts- und Sicherheitsstandards erfüllen wie Blutspendeeinrichtungen. Darüber hinaus ist ein bundesweites Register für alle Einrichtungen, die Blutstammzellzubereitungen herstellen oder vertreiben, geplant.
Bei der abschließenden Beratung im Ausschuss hatten die Koalitionsfraktionen nach Anhörung von Experten einen eigenen Änderungseintrag eingebracht. Dieser legt fest, dass Blut- und Plasmaspenden freiwillig und unentgeltlich geleistet werden sollen. Aufwandsentschädigungen können demnach gewährt werden, sollen sich aber je nach Spendeart am unmittelbaren Aufwand des Spenders orientieren. Die Union hatte gefordert, hier noch stärker zu betonen, dass Aufwandsentschädigungen nur im Einzelfall gewährt werden sollen. Der Koalitionsantrag sieht des Weiteren vor, dass Aufwandsentschädigungen pauschaliert werden können, um den Spendeeinrichtungen bürokratischen Aufwand zu ersparen. Dies stieß auf den Widerstand von Union und FDP. Die Liberalen stimmten auch gegen ein Werbeverbot für Blut-, Plasma- und Gewebespenden. Sie befürchten, dass dadurch ein wesentlicher Anreiz für Spender verloren geht.