Innenausschuss
Berlin: (hib/WOL) Abgeordnete aus allen Fraktionen haben am
Mittwochmittag in der Sitzung des Innenausschusses
Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) zum Teil heftig für das
Verfahren kritisiert, auf Grund dessen künftig die
Zuständigkeit über die Stiftung Aufklärung sowie
über die Stasiunterlagenbehörde ab 1. Januar 2005 der
Beauftragen der Bundesregierung für Kultur und Medien
unterstellt sein wird. Kritik am anwesenden Bundesminister wurde
auch wegen der Nichtbeteiligung und Nichtachtung des Parlaments in
dieser Frage geübt. Dabei bezogen sich die Abgeordneten
wiederholt auf den Paragrafen 35 des Stasiunterlagengesetzes,
wonach die so genannte Birthler-Behörde entsprechend einem
Beschluss des Bundestages beim Bundesinnenministerium angesiedelt
ist. Dies machte auch die FDP geltend, die in einem Antrag einen
persönlichen Bericht des Ministers gefordert hatte, dem dieser
nachkam. Die Union unterstrich bei ihrer Kritik auch die
"Gutsherrenart", mit der der Innenminister sein Verfahren
durchgeführt habe. Sie verlangte Respekt vor dem Parlament und
regte dringend an, die Umorganisation zunächst nicht
durchzuführen, sondern noch einmal eingehend zu prüfen.
Die SPD erklärte, man sei durchaus in der Lage, Inhalt und
Verfahren eines Vorgangs zu trennen, das gezeigte Vorgehen sei
dennoch schärfstens zu verurteilen. Bündnis 90/Die
Grünen sprachen ironisch davon, dem Bundesinnenminister sei es
hervorragend gelungen, ein Zerreden über beabsichtigte
Veränderungen zu verhindern. Schwerwiegende Probleme durch die
neue Lage sehe man freilich nicht, da die
Stasiunterlagenbehörde als unabhängige Einrichtung
unverändert bleibe und lediglich die Dienstaufsicht wechsle.
Schily erwiderte, er bedauere eine zum Teil beachtliche
Rechtsunkenntnis der Abgeordneten der verschiedenen Fraktionen.
Entscheidungen der vorliegenden Art oblägen allein dem
Bundeskanzler. Eine Neuordnung der Regierungsbehörden sei
daher auch innerhalb einer Legislaturperiode legitim und
möglich. Einer Änderung der Rechtsvorschriften
bedürfe es dazu nicht. Der Minister zitierte, "wenn eine
Behörde des Bundes vom Zuständigkeitsbereich einer
obersten Bundesbehörde überführt wird, so gehen auch
die Befugnisse auf die andere, neue oberste Bundesbehörde
über".