Traumhafte Medizin
Die öffentliche Debatte über moralische Probleme der Biomedizin konzentriert sich in Deutschland bisher auf zwei Gebiete: Embryonen verbrauchende Forschung und Präimplantationsdiagnostik. 1 Die molekulargenetisch revolutionierte Zellbiologie wird aber in vielen Feldern unser Gesundheitswesen verändern. Schon jetzt zeichnen sich im Licht der im Juni 2000 fertig gestellten Entschlüsselung des menschlichen Genoms einige "heiße" Bereiche eines erhofften, schnellen und dramatischen Wandels ab:
- Im Feld der medizinischen Tests wird mit rasanten Fortschritten genetisch basierter Diagnostik gerechnet, besonders in Form von Genchips.
- Ein weiteres Feld ist die gen-biotechnische Arzneimittel-Entwicklung, die zu individualisierten Heilmitteln führen soll.
- Wenn Menschen unter Bedingungen optimaler medizinischer Versorgung ihre natürliche Lebensspanne bei bester Gesundheit durchmessen könnten, wie lange wäre diese Lebensspanne? Hier öffnet sich das dritte Feld, die Lebensverlängerung.
- Versprochen wird auch die gezielte Veränderung der menschlichen Keimbahn, also die Intervention in das Genom zukünftiger Generationen.
- Noch mehr Aufregung zieht ein fünftes Feld auf sich, die Zelltherapie oder gewebe-regenerierende Medizin. Deren therapeutisches Ziel ist es, den Körper sozusagen mit Teilen aus seinem eigenen Werkzeugkasten zu heilen, neue Gewebe, am Ende sogar vollständige Organe zu züchten, um diejenigen zu ersetzen, die vom Alter geschwächt oder von Krankheit angegriffen sind.
Dies ist das wichtigste Terrain der hochfliegenden Pläne der Stammzellforschung (SZF). Die Forscher hoffen, die totale Formbarkeit von Zellen zu erreichen oder mit Hilfe natürlicher Kontrollsignale steuern ("reprogrammieren") zu können. Während die herkömmliche Medizin häufig Patienten zwar in die Lage versetzt, trotz Gewebsschädigungen zu überleben, aber keine Hoffnung auf Heilung gewährt, planen die Befürworter der regenerativen Medizin je nach Bedarf die Züchtung von neuem, jugendlichem Gewebe, nach Möglichkeit aus den eigenen Stammzellen (SZ) der Patienten, und stellen eine völlige Gesundung auch bei Krankheiten, die heute noch als unheilbar gelten, in Aussicht.
Euphorische Rechtfertigungsmuster
In den skizzierten Feldern einer Medizin der Zukunft werden große Erwartungen geweckt. Die führenden Tumorforscher und Krebstherapeuten haben dagegen kaum Versprechungen gemacht. Aber wir verdanken ihnen Resultate, deren ärztlicher Wert gar nicht hoch genug veranschlagt werden kann. Anders die Pioniere der SZF: Sie haben an Therapieerfolgen für Patienten zwar nichts vorzuweisen, was diesen Namen verdient, erwecken aber in der Öffentlichkeit Erwartungen, die an Großartigkeit kaum noch zu überbieten sind. Keineswegs verlegen - angesichts der unerhörten Diskrepanz von Propaganda und Realität - reagieren sie offensiv mit folgendem Argumentationsmuster gegen moralische Bedenken: Die bisher ethisch sorgsam markierten Unterschiede, die zwischen Zellsorten und entsprechenden Forschungsinteressen gemacht werden, verhindern derzeit noch, dass ein großes Fortschrittspotential für die ärztliche Heilkunst ausgeschöpft werden kann. Zur Verwirklichung bedarf es vielmehr der vergleichenden Forschung über die markanten Unterschiede hinweg. Denn was an einer Maus ("murine SZ") beobachtbar ist, lässt sich womöglich auf den Menschen ("humane SZ") nicht übertragen; und ob der Umformungsspielraum von SZ erwachsener Menschen ("adulte" SZ) an den von SZ aus der frühesten Phase der Entwicklung menschlichen Lebens ("embryonale" Stamm- und Keimzellen) heranreicht, wissen wir leider noch nicht. Es gibt keinen schnellen Fortschritt in der Entwicklung neuer Therapiemöglichkeiten ohne solide Fortschritte in der Forschung; keine soliden Forschungsfortschritte, wenn nicht an Menschen und Mäusen, an Embryonen und Erwachsenen gleichermaßen geforscht werden darf. Wer das therapeutische Anwendungspotential der SZF erschließen und für den an schweren Krankheiten leidenden Menschen möglichst schnell dienstbar machen will ("Ethik des Heilens") -, muss daher auch wollen, dass moralisch relevante Unterschiede (z.B. zwischen embryonalen und ausgewachsenen Menschen) - in dem für die Forschung nötigen Ausmaß aufgehoben und ausgeklammert werden.
Um den sinngebenden kulturellen Hintergrund dieses Arguments auszuloten, kann man fragen, wie die SZF in sprachlichen und anderen Medien präsentiert wird, welche Formulierungen endlos wiederholt, welche Phantasien mobilisiert werden und welche Affekte dies weckt. Dabei sieht man schnell: Auch Bürger, die nahezu nichts über SZ wissen, aber als Zeitungsleser, Rundfunk- und Internetnutzer mit der öffentlichen SZ-Debatte in Berührung stehen, kommen kaum um die "Kenntnis" herum, dass die biomedizinische Forschung offenbar faszinierende Zellen entdeckt hat, die sich uneingeschränkt vermehren und ewig lebendig bleiben können, dabei ihre Wandlungsfähigkeit erhalten und daher zu einer unerschöpflichen Spenderquelle für die Organe transplantierende und Gewebe erneuernde Medizin werden sollen.
Das ist keine Kleinigkeit. Denn solche "Kenntnis" verbindet sich sofort mit der Furcht vor schlimmen Krankheiten und der Hoffnung auf Heilung von krankheitsbedingtem Leiden. Diese Furcht und diese Hoffnung sind zeitlos. Doch unter den Bedingungen moderner Gesellschaften werden die vorherrschenden Ideen des guten Lebens radikal diesseitig. Vorstellungen vom guten Leben werden in den Horizont individueller, einmalig gegebener biologischer Lebensspannen gestellt. Es gibt kein Leben nach dem individuellen Tod - was bis dahin nicht passiert ist, wird mich nicht mehr betreffen. So erhalten auch Krankheit und Leiden eine für unsere Gegenwart spezifische Intensität.
"Nervenzellen für Parkinson-Patienten, Herzmuskulatur für Infarktopfer, Insulin bildende Zellen für Diabetiker und Blut bildende Zellen für Leukämiekranke", so und ähnlich schwärmen selbst diejenigen, die über SZ sehr viel wissen, jedenfalls in den Massenmedien. 2 Nicht ohne Ironie zitiert der Wissenschaftsjournalist Nicholas Wade einen hochrangigen amerikanischen SZ-Experten, der vollmundig erklärt: "In zwei Jahren wird man routinemäßig die Leber ersetzen, das Herz regenerieren, der Bauchspeicheldrüse Inselzellen einsetzen, Gehirnzellen implantieren, die in die normalen Schaltkreise eingebaut werden. Die Regeneration jedes Gewebes wird zur Selbstverständlichkeit." 3 Nicht fehlen dürfte eine Befragung, die das "Time Magazine" im Februar 1966 veröffentlichte. Die meisten Medizinexperten erklärten damals, im Zeichen der Antibiotika-Euphorie, im Jahre 2000 würden virale und bakterielle Infektionen aus unserem Leben verschwunden sein. Sie haben sich ähnlich massiv geirrt wie jene Nuklear-Euphoriker, die in den sechziger Jahren prophezeiten, mit der friedlichen Nutzung der Atomenergie würde bald die ganze Menschheit mit Energie zum Nulltarif versorgt sein.
Patienten, Investoren und Spekulationen
Unbeschadet ihres Sachverstands treffen sich medizinische Experten mit Laien offenbar in einer gemeinsamen Sprache medizinischer Heilungsversprechungen. Das kulturelle Deutungsmuster, das dabei herauskommt, lässt sich folgendermaßen zusammenfassen: SZ sind Meister der Metamorphose - und bald werden sie auf unser Kommando hören. Solche Zellen können sich in eine Vielzahl spezialisierter Zelltypen, wie Herz- oder Skelettmuskelzellen, Nervenzellen, Zellen des Blut bildenden Systems etc. umbilden ("Transdifferenzierung"), voraussichtlich sogar in alle der ungefähr dreihundert Zelltypen, die der menschliche Organismus beinhaltet - und sie benötigen dazu "nur die richtigen Befehle". Die werden wir ihnen schon noch geben. SZ sind "regenerative Vorläuferzellen", die gewissermaßen in Lauerstellung auf ihren Einsatz warten, in den "Zellersatzstrategien" der zukünftigen Biomedizin.
Durch die Symbolik, aus der das skizzierte Deutungsmuster rhetorische Kraft schöpft, zieht sich ein einfaches Motiv: Wir befinden uns in einem Krieg, den unsere Medizin gegen die Krankheit führt, und die SZ sollen unsere starken Verbündeten werden. Verweist diese Symbolik nicht auch darauf, dass SZ, die unsterblichen Produzenten von zellulärem Nachschub in jeder gewünschten Form, gleichsam das gute Gegenteil zu den unkontrollierten Wucherungen bösartiger Krebszellen darstellen?
Ohne die Spekulation auf dramatische Verbesserungen der ärztlichen Heilkunst würden die ebenso dramatischen Zumutungen, welche die SZF im moralischen Empfinden vieler Menschen darstellt, soweit Embryonen für sie verbraucht oder erzeugt werden müssen, nicht hingenommen. Mutatis mutandis lässt sich diese Vermutung wohl auch auf andere Zweige der biotechnologischen Spitzenforschung übertragen. Aber fragen wir uns doch einmal, was wäre, wenn diese Spekulationen - Spekulationen der Patienten auf Heilung, Spekulationen der Investoren auf Rendite, Spekulationen der Forscher auf bessere Förderung - sich nicht erfüllen? Was, wenn sie sich als spekulative Blasen herausstellten, als unhaltbare Überbewertungen, wie kürzlich die Aktien von Hightech-Unternehmen der "Neuen Ökonomie"?
Dieses Gedankenexperiment macht klar, dass zwischen dem Spiel mit hochfliegenden Gewinn- und dem mit Therapieerwartungen ein moralisch bedeutsamer Unterschied besteht: Anlegern von Risikokapital geschieht moralisch kein Unrecht, wenn sie ihren Einsatz verlieren. Patienten aber, deren Erwartungen die medizinische Forschung erst weckt und dann enttäuscht, geschieht moralisch ein Unrecht, jedenfalls dann, wenn die Forschung mit haltlosen Heilungsversprechungen aufwartet, um Akzeptanz für ihre eigenen Ziele zu schaffen, die sie andernfalls so gar nicht erreichen könnte. Moralisch falsch daran ist die zum eigenen Vorteil kalkulierte Täuschung vertrauensbereiter kranker und krankheitsanfälliger Menschen.
Die Faszination, mit der die SZF sich und ihren Gegenstand umgibt, hat also nicht nur eine symbolische, eine sozialpsychologische und eine ökonomische Seite, sondern auch eine moralische. Neben der moralischen Anerkennungswürdigkeit freier Forschung überhaupt ist dieses Ideal der Verbesserung der Heilkunst ja der einzige besondere Grund, auf den sich die medizinische Forschung immer dann beruft, wenn sie moralisch unter starken Beschuss gerät.
Zwickmühlen der Faszination
Die moralische Kritik an der SZF und an anderen Zweigen biotechnologischer Forschung ist dort am stärksten, wo unter Berufung auf die Menschenwürde argumentiert wird, diese Art Forschung sei moralisch verwerflich. Aber auch die moralische Rechtfertigung solcher Forschungen ist dort am stärksten, wo unter Berufung auf die Menschenwürde argumentiert wird, sie sei moralisch geboten. Denn Forschung ist ein öffentliches Gut, das im Interesse aller Menschen liegt, jedenfalls idealiter, und alle Menschen (so wird argumentiert) haben einen Anspruch, in den Genuss dieses Guts zu kommen.
Wie einst in der Debatte über Schwangerschaftsabbruch fundamentale moralische Ansprüche der Ungeborenen und der Schwangeren gegeneinander angeführt wurden (Lebensschutz versus Selbstbestimmung), so werden in der Kontroverse über die SZF fundamentale Ansprüche der Ungeborenen und der Kranken zueinander in Gegensatz gebracht. Aber kann der Abwägungsprozess zwischen Grundrechtsgütern wie z.B. Lebensschutz und Forschungsfreiheit überhaupt zugunsten der Forschungsfreiheit ausgehen? Ja, wie die von der SZF ausgelöste Embryonenschutzdebatten in Großbritannien, aber auch in Deutschland zeigten; doch nur dann, wenn es sich um anerkanntermaßen hochrangige Forschungsziele handelt.
Aber wer unterscheidet zwischen bloßen Heilungsversprechen und echten Chancen auf Realisierbarkeit? Und wie? Wenn die Versprechungen nur wenig Leuchtkraft erhalten, dann bekommt die moralische Anforderung, dass die Gesellschaft Kranken zu helfen hat, in der Waagschale der Abwägung womöglich geringeres Gewicht, als sie eigentlich verdient hätte. Wenn aber die Versprechungen sehr faszinierend ausgemalt werden, dann erhält diese moralische Anforderung womöglich ein viel zu hohes, jedenfalls höheres Gewicht, als sie verdient. Um herauszubekommen, was die Versprechungen wirklich wert sind, müßte man eben die Forschung zulassen, deren Zulässigkeit doch erst abgewogen werden sollte. Es macht das moralische Dilemma, dass man sich pro und kontra SZF auf Menschenwürde und -rechte berufen kann, nicht leichter. Im Gegenteil: Beide Zwickmühlen verstärken sich noch gegenseitig.
Wer ausschließlich die Würde der Embryonen sieht und die Unantastbarkeit der Menschenwürde zudem mit der Unantastbarkeit des Lebens der Embryonen kurzschließt (was nicht zwingend ist), übersieht einfach die Menschenwürde ihrer genetischen Väter und Mütter ebenso wie die aller Menschen, die an möglicherweise heilbaren schweren Krankheiten leiden. Deren Therapiehoffnung und Vertrauen auf Forschung hat ebenfalls Menschenrechtswurzeln: Artikel 27 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte macht es zum Recht jedes Menschen, "am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Wohltaten teilzuhaben".
Führt das moralische Statusdenken in diesen Fragen überhaupt weiter? Dieses Denken bezieht sich auf Individuen. Doch hier geht es um verschiedene belangvolle menschliche Beziehungen: um Beziehungen zwischen frühen Menschen-im-Werden und Eltern, zwischen Ärzten, Kranken, Wissenschaftlern und last not least zwischen Unternehmern und Investoren, ohne die die medizinische Forschung kaum oder viel weniger schnell vorankäme. Es geht um die Festlegung unserer Überzeugungen, unter welchen Bedingungen wir die Interessen, die in allen diesen Beziehungen verfolgt werden, für moralisch zulässig oder moralisch verwerflich halten wollen.
Was passiert, wenn wir (wie wir sollten) nach der moralischen Integrität aller Akteure im Zusammenhang der Forschung fragen? Dies würde den öffentlichen Diskussionsbedarf, dem eine immer zu knappe öffentliche Aufmerksamkeit gegenübersteht, auf die heikle Frage richten, welche normative Autorität in einer Demokratie für die bewusste Begrenzung von Therapiemöglichkeiten aufkommen kann: Aus welchen moralischen Gründen können überhaupt in Demokratien medizinische Behandlungswünsche frustriert und -angebote unterbunden werden, unabhängig davon, wieviele StaatsbürgerInnen die Wünsche und womöglich Angebote unterstützen? Wenn die Mehrheit der Bürger medizinische Forschung an embryonalen SZ zulassen will, welche überzeugenden moralischen Gründe stehen dann noch zur Verfügung, um ein Verbot zu autorisieren?
Dringend ist zudem eine Diskussion über den Stellenwert von Standortargumenten. Im Zusammenhang mit der SZF begegnen uns solche Argumente teils in moralischer Verbrämung ("es wäre heuchlerisch, in Deutschland nicht zu erlauben, wovon wir andernorts profitieren"), teils offen ökonomisch ("wenn wir nicht sofort aufspringen, ist der Zug abgefahren"). Der medizinische Messianismus, den ich im zweiten Abschnitt beschrieben habe, zehrt vom unmittelbaren Appeal einer "Ethik des Heilens": Wer heilt, hat Recht, der Krieg gegen krankheitsbedingtes Leid ist ein gerechter Krieg, der außerordentliche Maßnahmen und Mittel rechtfertigen sollte. Die Standortargumente zehren von einer zweiten, verwandten, aber gebietsfremden Rechtfertigungslogik. Sie bemüht das Motiv der erlaubten (oder, wenn man eng wirtschaftsethisch denkt: sogar gebotenen) Vorteilssuche unter wirtschaftlichen Konkurrenten.
Moralische Arbeitsteilung in der SZF
Richten wir den Blick nun wieder auf die SZ-Forscher. Befürworter dieser Forschung müssen nachvollziehbare Erklärungen geben, warum es sinnvoller ist, dass alle überall dasselbe versuchen, statt sich die Arbeit an adulten und embryonalen SZ auf eine sinnvolle Weise zu teilen.
Jens Reich hat kürzlich in wünschenswerter Offenheit und sozusagen von der Warte des Molekularbiologen die unsichere Beweislage beschrieben: "Es lässt sich gegenwärtig nicht zuverlässig vorhersagen, ob die Erforschung der SZ wirklich zu den phantastischen Ergebnisse führen wird, die Optimisten erwarten. Auch ist offen, ob dabei somatische oder embryonale SZ die wesentlichen ,Akteure` sein werden." 4
Indem die Wissenschaftlergemeinschaft der Öffentlichkeit Versprechungen macht, die sie letztlich nicht erfüllen kann, setzt sie ihre Vertrauenswürdigkeit aufs Spiel. Das moralische Drama der überzogenen Erwartungen ist der Umschlag, wenn sie nicht erfüllt werden, in ebenso überzogenen Vertrauensentzug. Hinzu kommt eine Polarisierung moralischer Überzeugungen. Wenn sowohl Gegner wie Befürworter moralisch umstrittener Forschungsprogramme sich gleichermaßen auf prinzipielle moralische Argumente berufen (wie die Gegner und Befürworter der Forschung an embryonalen humanen SZ), dann kann auch eine Kompromisse suchende Biopolitik nicht verhindern, dass sie es moralisch gesehen keinem recht macht - und dann umso schneller als bloßes machtpolitisches Taktieren angeprangert wird.
Als Bürger wird man an dieser Stelle mit Blick auf die SZF fragen müssen: Was spräche gegen eine Arbeitsteilung, die forschungsökonomisch sinnvoll und moralisch einwandfrei wäre? Nehmen wir die derzeit geltende Rechtslage des Embryonenschutzes in Deutschland (wo das kürzlich verabschiedete SZ-Gesetz mit der Stichtagregelung einen Kompromiss gefunden hat, welcher der Maxime folgt, dass in Deutschland für die SZF kein embryonaler Mensch im Werden getötet werden soll) und in Großbritannien (wo Forschung an Embryonen rechtlich als erlaubt gilt) für einen Moment als Indikatoren für die jeweils dominante Lage des moralischen Bewusstseins in beiden Ländern, dann könnten und dürften Forscher in Deutschland sich auf adulte (aber nicht auf embryonale) SZ spezialisieren und Forscher in Großbritannien auf embryonale (und auch auf adulte) SZ.
Unrechtsproportionale Erschwerung von Forschung
In diesem Zusammenhang taucht immer wieder der Einwand der moralischen Heuchelei auf. Er lautet: Es wäre falsch, Forschung zu ächten und "die anderen" machen zu lassen, deren Ergebnisse man gleichwohl nutzen will; also besser gleich und uneingeschränkt SZF zulassen. Dieses Argument ist genau genommen viel voraussetzungsvoller - und darum auch viel weniger überzeugend -, als es zunächst scheinen mag. Denn der Einwand setzt voraus, dass die Ergebnisse auf jeden Fall genutzt und deshalb auch als unproblematisch gelten würden. Die Nutzung von therapeutisch wünschenswerten Ergebnissen (angenommen es kommt dazu) von in Deutschland für Unrecht erklärten Forschungen kann im deutschen Rechtsgebiet durch Sanktionen erschwert werden, die dem Maß entsprechen sollten, in dem uns die diesbezügliche Forschung als großes Unrecht gilt.
Der moralische Grund, der meine Forderung nach unrechtsproportionaler Erschwerung von Nutzung und Anwendung rechtfertigt, lässt sich in einem einfachen Gedankenexperiment verdeutlichen: Angenommen, ein neues aussichtsreiches Heilverfahren für Alzheimerkranke lasse sich nur durch "Senioren verbrauchende" Forschung entwickeln. Nehmen wir weiter an, in Südkorea oder China fänden die Forscher genügend alte Menschen, die dazu bereit sind, ihre letzten Lebensjahre für dieses Forschungsprogramm zu opfern. (Auch für die jüngst in Südkorea erfolgten Versuche, einen Menschen zu klonieren, haben sich Medienberichten zufolge Hunderte wissenschaftsbegeisterte Frauen zu Eizellspenden bereit gefunden.)
In unserer forschungsethischen Bewertung der Entstehungsbedingungen des neuen Heilverfahrens wird ein wichtiger Gesichtspunkt die Frage sein, wie frei und wie tiefgehend die Identifizierung dieser Menschen mit dem Forschungsprogramm wirklich ist. Ich muss an dieser Stelle nicht die schwierige Frage diskutieren, wann es jemandem überhaupt moralisch gestattet sein sollte, das eigene Leben fremdnützig zu opfern. Nehmen wir an, gegen suizidalen Altruismus für nichttriviale ("hochrangige") Interessen von Wissenschaftlern gebe es keine absolut schlagenden moralischen Argumente, die ihn unter allen Bedingungen verbieten; vielmehr hänge die moralische Zulässigkeit von den näheren Umständen ab, unter denen eingewilligt wird. Nehmen wir des Weiteren an, es häufen sich die Hinweise auf Fälle der nichtfreiwilligen Rekrutierung oder der mangelnden Aufklärung rekrutierter alter Menschen in Korea. Für uns ist dann bald eine moralische Grenze der Tolerierbarkeit überschritten, denn statt individuell verantwortetem Altruismus haben wir es nun offenbar damit zu tun, dass ein Kollektiv einigen seiner Mitglieder in späten Phasen ihres Lebens den Tod aufzwingt.
Das nächste hier einschlägige medizinethische Prinzip, dessen Verletzung uns empört, ist die Überzeugung, dass die Wahrung der leiblichen Integrität der Einzelperson im medizinischen Heil- und Forschungshandeln Vorrang vor allen sonstigen eigen- und fremdnützigen Interessen haben muss, die in diesen Kontexten mitlaufen, und dass dieser Vorrang einzig auf dem Wege der aufgeklärten Einwilligung (die mehr als bloße Erlaubnis sein muss) im Einzelfall mit guten Gründen relativiert werden darf. Dieses medizinethische Unverletzlichkeitsprinzip wird in der angelsächsischen Diskussion gerne auf die Formel vom "informed consent" verkürzt. 5
Der Anspruch der Menschenwürde
Das dargestellte medizinethische Prinzip seinerseits leuchtet ein, wenn man den normativen Hintergrund unserer Menschenrechtskultur teilt: die moralische Idee der Menschenwürde. Denn wenn man versucht, den vernünftigen Sinn der moralischen Idee der Menschenwürde vernünftig zu erklären, erscheint ihr Gehalt als ein vollkommen ausschlussloser und vollkommen gleicher Anspruch: dass die Menschen die Menschen so behandeln, dass auf ihr eigenes Urteil, wie sie behandelt werden wollen und wie nicht, Wert gelegt wird - und zwar in allen Kontexten, in denen wir allgemeinverbindlich festzulegen versuchen ("normieren"), wie Menschen mit Menschen umzugehen haben. 6 Weil uns vor einer Welt graut, in der es nicht einmal als ein Unrecht wahrgenommen würde, wenn einer von anderen (einzeln oder in Gemeinschaft) so instrumentalisiert werden kann, wie man Dinge instrumentalisieren darf, wollen wir auch, dass das mit der Menschenwürde gesetzte Verbot der Totalinstrumentalisierung der individuellen Person ebenso in der eigentümlichen Welt der Medizin greift.
Als Staatsbürger würden wir in der skizzierten Lage unter Berufung auf Artikel 1 unseres Grundgesetzes mindestens eine öffentliche, informelle, und dann auch eine parlamentarische, auf Gesetzgebung zielende biopolitische Debatte fordern mit dem Ziel, die Nutzung von Ergebnissen aus "Senioren verbrauchender" Forschung im Rechtsbereich des deutschen Staates zu verhindern - und im Kontext internationaler Wissenschaftspolitik auf die Ächtung solcher Forschung zu drängen. Deutschen Forschern, die in die "Senioren verbrauchende" Forschung einsteigen wollen und sie vermutlich mit Hinweis auf eine "Ethik des Heilens" als Mittel zum Zweck der Hilfe für Alzheimerkranke finalisieren und rechtfertigen würden, sowie deutschen Forschungspolitikern, die ihnen mit dem - letztlich ökonomischen - Argument beispringen würden, dass die Forscher andernfalls ins Ausland abwandern und die Grundlagenforschung in Deutschland sich weiter verschlechtere, würden wir auffordern, sich selbst im entsprechenden Alter für die Forschung zu opfern oder wenigstens ihre Eltern zur aufgeklärten Einwilligung in das Selbstopfer zu bewegen.
Toleranz und moralische Diversität
Zurück zur Realität. Angenommen, nur jene SZF, die humane Blastozysten, also Frühphasen von Menschenwesen, verbraucht, führt in absehbarer Zeit zu wirklich nützlichen Neuerungen in der zelltherapeutischen Medizin. Wenn der soeben skizzierte Gedanke zutrifft, muss eine wissenschaftliche Arbeitsteilung, die sich orientiert an politischen und rechtlichen Gemeinschaftsgrenzen (die, anders als die moralischen, an Staatsterritorien gebunden sind) nicht bloße Heuchelei oder "Doppelmoral" sein.
Das Gleiche gilt für die Regulierung von Leistungen nationaler Gesundheitssysteme: Wenn Produkte aus Forschungen, die in Deutschland starke moralische Bedenken wecken oder rechtlich inkriminiert sind (z.B. Forschungen, die das geltende Embryonenschutzgesetz oder SZ-Gesetz verletzen), hier gar nicht angeboten werden dürfen oder nur unter den erschwerenden Bedingungen von fallbezogenen Genehmigungen erhältlich sind, während andere Moral- und Rechtsgemeinschaften, wo dieselben Forschungen keine starken Bedenken wecken und rechtlich nicht inkriminiert sind, die Nutzung erlauben, dann entsteht eine Lage, deren Uneinheitlichkeit leicht als bequem geographisch aufgeteilte Doppelmoral und Heuchelei missverstanden werden kann. Wäre es nicht Doppelmoral und Heuchelei, das Mittel SZX, dessen moralische Entstehungskosten die deutsche Biopolitik nicht mittragen will, deutschen Patienten durch gesetzliche Einschränkungen vorzuenthalten, denselben Patienten aber die Behandlung mit SZX in Ländern wie Großbritannien, Skandinavien, Griechenland oder Portugal, in denen die biopolitische Willensbildung in eine andere Richtung geht, nicht zu verwehren?
Diese Frage berührt viele schwierige Punkte, darunter Fragen der moralischen Verhältnismäßigkeit von rechtlichen (strafrechtlichen?) Sanktionen bei moralisch sensiblen Materien. Aber ein ebenso einfacher wie grundlegender Punkt darf dabei nicht in Vergessenheit geraten: Dass mit der gerade skizzierten uneinheitlichen Lage ein "Therapietourismus" in Kauf genommen wird, ähnlich dem einst zynisch so genannten "Abtreibungstourismus" nach Holland, trifft zwar zu, ist aber moralisch gesehen kein schlagender Einwand gegen die politische Herbeiführung dieser Lage.
Warum nicht? Weil der Einwand etwas Wesentliches übersieht: Solange "unser" moralisches Urteil nicht einhellig und absolut jene Forschung und ihre Ergebnisse verurteilt, gebietet Moral auch Toleranz gegen die moralisch Andersdenkenden unter uns. Und Toleranz meint in diesem Zusammenhang: die durch den Wert des gesitteten Zusammenlebens bedingte und proportionierte Hinnahme von solchem, was nach meinen/unseren eigenen moralischen Maßstäben als unrecht (verboten, verächtlich, schlecht) beurteilt werden muss.
Die Toleranzforderung sollte nicht vorschnell als ein Symptom tiefer moralischer Unsicherheit oder als Rückzug der moralischen Überzeugungen ins Private gedeutet werden. Der normative Ursprung der moralischen Toleranzforderung ist Einsicht in die Tatsache der moralischen Diversität. In wertepluralistischen oder multikulturellen Gesellschaften wird nämlich unübersehbar, dass selbst unter vernünftigen Menschen nicht nur eine einzige Moralauffassung Platz hat, sondern viele verschiedene. Ethische Begründungs- und Letztbegründungsprogramme können diese Tatsache moralischer Diversität nicht aus der Welt schaffen, sondern sich nur möglichst vernünftig auf sie einstellen.
Das gilt auch für die ethischen Begründungsmöglichkeiten durch die moralische Idee der Menschenwürde. Diese begründet eine moralische Sonderstellung des Menschen, aber nur dann, wenn wir diese Idee selbst nicht in eine fraglose Sonderstellung bringen und dogmatisch aus dem Raum der Begründungen herauszuhalten versuchen. Jede Berufung auf die Menschenwürde bzw. auf deren vermeintliche Missachtung durch bestimmte Forschungsprogramme (z.B. durch Forschungen zur Ermöglichung der Humanklonierung zur Erweiterung der Angebotspalette der Fortpflanzungsmedizin) muss auch argumentativ ausweisen können, worin die befürchtete Missachtung bestehen würde: in welchem genauen Sinne dann ein moralisches Unrecht geschehen und wer davon betroffen sein würde. Die ansonsten im Grundsatz sicher überzeugende Maxime in dubio pro dignitate humana genügt dann nicht länger, wenn viele Menschen in der fraglichen Praxis, um deren moralische Integrität der Streit geht, eine Missachtung der Menschenwürde sehen, viele andere aber nicht.
Das forschungsethische Regulativ der Menschenrechte
Bisher fixiert sich die deutsche Diskussion darauf, was "im Begriff" der Menschenwürde selbst "liegt". Aber was die einen aus diesem Begriff "herausholen" zu können meinen, vergleichen andere abfällig mit dem Zauberer, der die Kaninchen aus dem Hut holt, die er vorher hineingesteckt hat. "In" der Moralidee der Menschenwürde liegt zunächst nur der letzte Rechtfertigungsgrund für jede universalistische Form von moralischer Normativität, direkt und am wichtigsten: die der Menschenrechte.
Diese bilden aber eine intern vielfältige normative Textur: Jedes ihrer Elemente hat vielfältige und nicht immer "harmonische" normative Folgen für vielfältige soziale Praktiken. Die maßgebliche Frage für alle Konsensbildungsversuche, zu denen uns der Anspruch der Menschenwürde anhält, ist die Frage, ob wir Moralakteure sein wollen, welche die Achtung ihrer selbst und ihresgleichen damit vereinbar finden, dass wir uns moralisch die Freiheit bestimmter Handlungsweisen einräumen. Diese Frage kann sich an all jenen Menschenrechten orientieren, als deren hinreichenden Grund wir die Menschenwürde erkennen.
Der Diskurs geht also in die richtige Richtung, wenn gefragt wird: Aus welchen Gründen sollten wir es mit der moralischen Idee der Menschenwürde vereinbar, aus welchen anderen Gründen mit ihr unvereinbar finden, etwa durch künstliche Befruchtung entstandene Menschen präimplantativ nach Gesundheitsmerkmalen zu selektieren? Embryonale humane SZ für bestimmte Forschungszwecke zu instrumentalisieren? Bestimmte Frühphasen von Menschen unter bestimmten Umständen zu töten? Verbrauchsembryonen zu züchten? Die Moralidee der Menschenwürde legt nahe, in jedem Streitfall die moralische Selbstverständigung mit Gründen zu beginnen, die auf unsere Ansichten darüber zurückgehen, welche moralisch positiv oder negativ bewertbaren Unterschiede die in Frage stehenden normativen Alternativen (z.B. Erlauben vs. Verbieten von Embryonen verbrauchender SZF) für unsere Menschenrechtskultur insgesamt machen würden.
Der moralische Status der Forschungsfreiheit
Es gibt keinen gordischen Knoten, den man mit einer einzigen Überlegung (etwa zum Begriff der Menschenwürde) durchschlagen könnte. Man muss viele Fäden verfolgen und aufdröseln, will man die Komplexität der moralischen Problemlage nicht unterbieten. Und eins ist gewiss: Moralurteile zu fällen ohne angemessene - und das heißt: angemessen komplexe - Durchdringung der Problemlage wäre moralisch nicht in Ordnung.
Wer die Idee der Menschenwürde als Endpunkt aller moralisch harten Meinungsverschiedenheiten traktiert, läuft Gefahr, aus der dann unvermeidlichen Enttäuschung von der Überschätzung dieser Idee zu ihrer Entwertung zu wechseln. Beides ist vermeidbar. Das entwickelte allgemeine Bewusstsein der menschlichen Würde verkörpert sich in der Kultur der Menschenrechte und deren inhaltlich viel reicher bestimmter Textur. Doch ohne den Begriff der Menschenwürde hätten wir nicht einmal einen vernünftigen und zugleich moralisch überzeugenden Grund, trotz aller moralisch harten Dissense gleichwohl miteinander in der Gemeinschaft von Argumentierenden zu bleiben.
Mit welchen Gründen könnten wir humane SZF gegen diejenigen unter uns verteidigen, die darin eine Verletzung des Menschenrechts auf körperliche Integrität frühester Phasen sehen und darum die Forschung einschränken wollen? Ich habe bisher zwei konkrete Gründe untersucht und fasse zusammen: Der erste ist als die "Ethik des Heilens" apostrophiert: SZF soll nicht moralisch beschränkt werden, weil sie wissenschaftlich gesehen unabdingbar ist im Kampf gegen Krankheit und dieser medizinische Zweck seinerseits nicht moralisch beschränkt werden soll. Aber: Dieser Grund ist nicht so gut, wie er erscheinen mag. Denn erstens ist die wissenschaftliche Unabdingbarkeit unklar, und zweitens sind die Zwecke der Medizin selbst keine moralisch unbedingt gesollten Zwecke ("absolute Zwecke", "Selbstzwecke"). Einen weiteren Grund, der zugunsten der Freiheit der SZF ins Feld geführt werden kann, habe ich als "Standortargument" apostrophiert: SZF soll nicht moralisch beschränkt werden, weil sie zur Avantgarde der Biotechnologie zählt, deren Förderung für Staaten mit Spitzenforschung einen ökonomischen Sachzwang darstellt. Aber: Auch dieser Grund ist weniger gut, als es scheinen mag. Denn erstens ist eine moralische Arbeitsteilung denkbar, zweitens ist es eine offene, also noch diskutierenswerte Frage, ob diese nicht auch ökonomisch und forschungspolitisch mehr Vorzüge als Nachteile hätte, und drittens ist die Darstellung einer biopolitischen Entscheidungslage als ein Sachzwang der Ökonomie nichts anderes als die Unterordnung der Bioethik unter die Wirtschaftsethik und letztlich überhaupt der Politik unter die Interessen privatwirtschaftlicher Interessen. Wollen wir das wirklich?
Wir haben des Weiteren bemerkt, dass sowohl diejenigen, die humane SZ- und allgemeiner jede "Embryonen verbrauchende" Forschung einschränken oder erschweren wollen, wie auch diejenigen, die hierin den Versuch einer unzulässigen und unklugen Einschränkung der Freiheit des Forschungshandelns sehen, in der Verfassung Deutschlands wie auch in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte Rechtfertigungsgründe für ihre Positionen zu finden glauben. So werden auf der normativen Ebene des Grundgesetzes gewissermaßen Artikel 1 und 2 (Menschenwürde und Lebensschutz) gegen Artikel 5 (Schutz der Forschungsfreiheit) gestellt, auf der normativen Ebene der Menschenrechte die Artikel 1, 2 und 3 (Menschenwürde, Diskriminierungsverbot, Lebensschutz) gegen Artikel 27, den höchsten normativen Bezugspunkt aller Forderungen nach "hochrangiger" medizinischer Forschung im Namen einer besonderen, über die Selbstverständlichkeiten der klinischen Medizinethik angeblich hinausgehenden "Ethik des Heilens".
Allerdings müssen wir Folgendes bedenken: Ein Recht auf solchen Fortschritt und Teilnahme daran gibt es nur dann, wenn es neben einer realistischen Partizipationschance auch eine realistische, d.h. zumutbare Option gibt, zu solchem Fortschritt Nein zu sagen. Konkret heißt das: Einzelne in politischen Gemeinschaften bzw. diese Gemeinschaften selbst müssen mitbestimmen können, welchen Fortschritt sie wollen bzw. was vom Fortschritt, den andere dafür halten und durchsetzen, sie nutzen wollen - und was nicht. Problematisch ist am Menschenrechts-Artikel 27, dass seine fortschrittsoptimistische Formulierung leicht übersehen lässt, dass wissenschaftlicher Fortschritt nicht per se gut ist (das ist er nur innerhalb der Wissenschaft selbst), sondern erst im Lichte einer Bewertung, die ihre Maßstäbe nicht der Wissenschaft entlehnt, sondern den lebenspraktischen Bedürfnissen der Menschen im Lichte ihrer Vorstellungen vom guten Leben. Das Recht auf Teilhabe am Fortschritt, z.B. am verheißenen Fortschritt der Medizintechnik durch die SZF, wird von uns so blindlings oder aber so umsichtig in Anspruch genommen, wie unbefragt oder aber aufgeklärt unsere Vorstellungen vom guten Leben sind.
An diesem Zusammenhang zeigt sich eine Aufgabe, die der gängige Bioethik-Diskurs kaum erfüllt und die deutsche biopolitische Diskussion noch weniger: die Kräfte, welche die Vorstellungen vom guten Leben (speziell auf Krankheit und Gesundheit bezogen) bei uns und unseren Mitbürgern formieren, zu reflektieren. Denn wenn es tatsächlich so ist, wie viele Sozialethiker annehmen, dass unsere moralischen Normen für das Zulässige unseren Vorstellungen vom guten Leben über kurz oder lang folgen, sobald diese sich ändern, dann kommt in Bioethik und Biopolitik alles darauf an, geeignete Diskursformen zu finden und zu unterstützen, in denen wir solche Bedürfnisse und Vorstellungen vom guten Leben, die wir besonders wichtig nehmen, durchspielen und mit Alternativen vergleichen können. Dabei würden wir sicher Überraschungen erleben.
Die Forderung, dass die Wissenschaft von allen ihr wesensfremden Mächten ungegängelt sein soll, ist eine der großen und prägenden Emanzipationsformeln der europäischen Moderne gewesen. Sie hatte einmal ihren guten Sinn gegen die Bevormundung durch dogmatische Glaubensmächte und illiberale Regierungen. Zu ihrem Recht trug auch bei, dass die aufkeimende Wissenschaftspraxis, deren Autonomie gefordert wurde, noch wenig in der Realität ausrichten konnte. Das Bündnis mit den Mächten von Technik und Wirtschaft, mit denen die Weltmacht der globalisierten Wissenschaft heute zu verschmelzen droht, stand erst noch bevor. In der heutigen Konstellation dieser Kräfte erscheint die ungebrochene Beschwörung von "Forschungsfreiheit" ebenso ideologisch wie die Berufung auf die angebliche Wesensverschiedenheit von reiner Grundlagenforschung und ihrer praktischen Anwendung. Beides ist im Kontext der kapitalistischen Wissensgesellschaft bodenlos nostalgisch.
Gerade für die Wissenschaften mit der Aura der großen Hoffnung, zu denen sich derzeit die Biowissenschaften aufgeschwungen haben, wäre es entscheidend, das, was an der Losung der Forschungsfreiheit gleichwohl berechtigt bleibt, in der Sprache einer professionsmoralischen Verantwortung klarer zu machen. Eine "Ethik des Heilens" kann die professionsmoralische Verantwortung speziell der medizinischen Forschung zwar um ein moralisches Ideal bereichern (das Ideal beständiger Selbstverbesserung), aber nicht - und zwar prinzipiell nicht - um eine moralische Pflicht zu immer weiterem Fortschritt durch immer radikalere Forschung.
1 'Vgl. Sigrid
Graumann, Die Gen-Kontroverse. Grundpositionen, Freiburg i. Br.
2001.'
2 'So Oliver Brüstle, in:
Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) vom 18. 8. 2000.'
3 'Nicholas Wade, Das Genom-Projekt und
die Neue Medizin, Berlin 2001.'
4 'Das Parlament vom 12. 1. 2004.
Merkwürdigerweise polemisiert Reich an späterer Stelle
gegen den biopolitischen Vorschlag einer moralischen Arbeitsteilung
in der SZF. Er sieht darin für die deutsche Forschung einen
`sicheren Weg in die Mittelmäßigkeit`, mit dem Hinweis,
`als Wissenschaftler mit Erfahrung in DDR-Staatsplanforschung`
halte er sich `für ein solches Urteil durchaus berufen`. Mich
überzeugt das nicht. Ein autobiographischer Hinweis kann den
Mangel eines Arguments an dieser Stelle nicht wettmachen, nur
überspielen.'
5 'Zur Geschichte und Problematik dieses
Begriffs vgl. Jochen Vollmann, Das Informed Consent-Konzept als
Politikum in der Medizin, in: Matthias Kettner (Hrsg.), Angewandte
Ethik als Politikum, Frankfurt/M. 2000, S. 253 - 279.'
6 'Diese Rekonstruktion begründe
ich ausführlich: Über die Grenzen der Menschenwürde,
in: ders. (Hrsg.), Biomedizin und Menschenwürde, Frankfurt/M.
2004.'