Glossar
Finanzhilfen
Nach der Verfassung kann der Bund den
Bundesländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame
Investitionen gewähren, die zur Abwehr einer Störung des
gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts oder zum Ausgleich
unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet oder zur
Förderung des wirtschaftlichen Wachstums erforderlich
sind.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/F/finanzhilfen