Glossar
Föderaler Bundesstaat
Ein Bundesstaat ist die Vereinigung von
Gliedstaaten (Länder)zu einem Gesamtstaat (Bund). Beiden kommt
Staatsqualität zu. Das politische Prinzip des Bundesstaates
ist der Föderalismus; dieser steht für das einheitliche
Auftreten nach außen und die Verteilung der Staatsgewalt
zwischen Bund und Ländern im Innenverhältnis. Die
Aufteilung der Bundesrepublik in Länder ist ein weiterer
unabänderlicher Grundsatz und unterliegt somit der
Bestandsgarantie des Artikels 79 Absatz 3 GG. Es ist aber
möglich, die Anzahl der Länder und ihre Grenzen zu
verändern. Eine weitere föderalistische
Gestaltungsmöglichkeit ist der Staatenbund. Darunter ist eine
lockere Vereinigung selbstständiger Staaten zu verstehen, die
Institutionen zur Regelung gemeinsamer Angelegenheiten einrichten.
Dem Föderalismus steht der Zentralismus (zum Beispiel in
Frankreich)gegenüber.
Quelle: Parlamentsdeutsch, Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003
Quelle: Parlamentsdeutsch, Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/F/foed_bundesst