NEUE ABSCHREIBUNGSTABELLEN ERST ALS ENTWURF VORHANDEN (ANTWORT)
Berlin: (hib/TAG-fi) Die amtlichen Tabellen für die "Absetzung für Abnutzungen” (AfA-Tabellen) befinden sich noch in der Überarbeitung und liegen zum Teil erst im Entwurf vor. Die neu definierten Abschreibungssätze werden ab dem Jahr 2000 in Kraft treten, so die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/2000) auf eine Kleine Anfrage ( 14/1746) der CDU/CSU.
Da die Abschreibungssätze gesenkt würden, könne es zu einer veränderten Liquiditätssituation der Unternehmen kommen. Zudem aber sei es möglich, dass bereits geplante Investitionsprojekte vorgezogen würden, um noch die alten Abschreibungssätze auszunutzen.
Eine derartige, beschleunigte Investitionstätigkeit wäre gegenwärtig positiv zu bewerten, heißt es in der Antwort. Es gebe aber keinen Zusammenhang zwischen der Überarbeitung der Abschreibungstabellen und der Unternehmenssteuerreform.
Die Senkung der Abschreibungssätze würde ein Unternehmen aber nur temporär belasten, während die Steuersatzsenkung der Unternehmenssteuerreform den Unternehmen auf Dauer zugute käme, so die Regierung. Sie geht von Mehreinnahmen in Höhe von 880 Millionen DM im Rechnungsjahr 2000 durch die Senkung der Abschreibungssätze aus.
Die Bundesregierung verweist ferner auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. November 1997), das als maßgebendes Kriterium für die Bemessung der "betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer” die technische Abnutzung vorsieht.
Auf Grund dieser Rechtsprechung hätten die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder im April 1998 beschlossen, sämtliche Tabellen zu überarbeiten. Da das Ergebnis der überarbeiteten AfA-Tabellen noch nicht vorliege, ist eine politische Bewertung nach Einschätzung der Bundesregierung verfrüht.
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