RÜCKFÜHRUNG VON KOSOVO-FLÜCHTLINGEN ERLÄUTERN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/VOM-aw) Nach der gesetzlichen Grundlage für eine Vereinbarung zwischen Deutschland und Mazedonien "über die Gestattung der Durchreise jugoslawischer Staatsangehöriger" in das Kosovo erkundigt sich die PDS-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 14/2645).
Die mazedonische Regierung lasse die Durchreise derjenigen Flüchtlinge zu, die einwandfrei als jugoslawische Staatsangehörige zu identifizieren sind, schreiben die Abgeordneten. Dafür müsse Deutschland personenbezogene Daten der Flüchtlinge an die mazedonische Regierung weiterleiten.
Die Herkunft aus dem Kosovo müsse durch "Pässe oder Passersatzpapiere, Staatsangehörigkeitsurkunden, Personalausweise, Wehrpässe und Militärausweise" oder durch "Führerscheine und Geburtsurkunden" nachgewiesen werden. Die Fraktion fragt darüber hinaus, auf welcher gesetzlichen Grundlage deutsche Behörden personenbezogene Daten jugoslawischer Staatsangehöriger an einen Drittstaat wie Mazedonien weitergeben.
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