ZUR SITUATION BEI SOZIALWOHNUNGEN AUSKUNFT GEBEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/MAR-vb) Wie viele Sozialmietwohnungen es derzeit gibt und ob der Bundesregierung Schätzungen bekannt sind, wie viele dieser Wohnungen voraussichtlich in den nächsten fünf Jahren aus den Belegungs- und Mietpreisbindungen herausfallen, will die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 14/3215) wissen.
Nach Angaben der Fraktion sieht der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zu einem Mietrechtsreformgesetz die Absenkung der Kappungsgrenze von 30 auf 20 Prozent vor.
Begründet werde dies mit den ehemaligen Sozialwohnungen, bei denen die derzeitige Kappungsgrenze für die betroffenen Mieter zu Härten führe.
Unter Berufung auf ein Gutachten des Instituts für Stadtforschung und Strukturpolitik von 1996 werde außerdem unterstellt, dass die Kappungsgrenze in erster Linie bei ehemaligen Sozialwohnungen eine Rolle spiele, weshalb eine einheitliche Absenkung auf 20 Prozent "nur in einer vergleichsweise geringen Anzahl von Fällen" zu einer Einschränkung des Mieterhöhungsspielraumes bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete führen werde.
Die Unionsfraktion fragt, wie die Bundesregierung die Feststellungen im Gutachten des Instituts für Stadtforschung und Strukturpolitik bewertet.
Weiter soll die Regierung den Widerspruch aufklären zwischen ihrer Absicht, die Kappungsgrenze wegen der Situation bei ehemaligen Sozialmietwohnungen abzusenken, und ihrer Feststellung im Wohngeld- und Mietenbericht 1999, wonach die Sozialmieten zum Teil sogar über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Von Interesse ist auch, wie viele Bewilligungen für den Neubau von Sozialmietwohnungen jeweils in den letzten fünf Jahren den auslaufenden Bindungen gegenüber standen oder wie viele Sozialwohnungen in diesem Zeitraum jährlich auf Grund vorzeitiger Rückzahlungen öffentlicher Darlehen aus den Belegungs- und Mietpreisbindungen herausgefallen sind bzw. diesen Bindungen noch wegen der Nachwirkungsfrist unterliegen.
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