ZAHL DER BIOTECHNOLOGIE-UNTERNEHMEN DEUTLICH GESTIEGEN (ANTWORT)
Berlin: (hib/RAB-ge) Die Zahl der sich ganz auf die Biotechnologie konzentrierenden Unternehmen in Deutschland ist im Jahr 1999 um 26 Prozent auf 279 gestiegen.
Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/ 3969) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 14/3873) mit.
1995 habe es lediglich 75 derartige Unternehmen gegeben. Die Regierung erklärt weiter, sie habe sich vorgenommen, die Innovationspotenziale der Bio- und Gentechnik weiterzuentwickeln.
Dabei müsse aber der Vorrang des Schutzes von Mensch und Umwelt gewährleistet bleiben. Mit diesem Ziel wolle sie Gespräche mit den betroffenen Unternehmen führen.
Zur Zukunft der "Grünen Gentechnik" heißt es, die Regierung wolle die Beteiligten bitten zu prüfen, ob auf freiwilliger Basis für diesen Bereich ein Forschungs- und Beobachtungsprogramm vereinbart werden könne.
Alle von gentechnischen Zulassungen betroffenen Unternehmen sollten sich verpflichten, Genehmigungen, die sie bereits erhalten haben oder während der Dauer des Programms bekommen, nur im Rahmen der Initiative zu nutzen.
Dabei sollen die Umweltauswirkungen des großflächigen Anbaus unter Praxisbedingungen umfassend ermittelt und bewertet werden.
Von diesem Programm erwartet die Exekutive Erkenntnisse darüber, in welchem Umfang kommerzieller Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen verantwortbar ist.
Darüber hinaus will sie die Initiative nutzen, um eine Grundlage für künftige Entscheidungen nach Gentechnikrecht zu bekommen.
Weiter erklärt die Regierung, die Diskussion um eine gentechnisch veränderte Maissorte, den sogenannten Bt-Mais, sei ein Hinweis darauf, dass hinsichtlich der Umweltauswirkungen des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen noch Klärungsbedarf bestehe.
Angesichts der ruhenden Anbaugenehmigung für dieses Produkt verweist sie darauf, dass alle Gewährungen für Produkte aus gentechnisch veränderten Organismen bei Änderung der Sach- oder Rechtslage gegebenenfalls aufgehoben oder eingeschränkt werden könnten.
Dies sei den Genehmigungsinhabern bekannt.
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