Zu Vorwürfen gegen Staatsanwaltschaften in Sachen "Leuna" Stellung nehmen
Berlin: (hib/BOB) Vorwürfe in der Öffentlichkeit, verschiedene Staatsanwaltschaften in Deutschland hätten kein Interesse an der Auswertung der Schweizer Untersuchungsakten im Fall "Leuna", hat die F.D.P.-Fraktion zum Anlass für eine Kleine Anfrage ( 14/6757) genommen. Die Bundesregierung soll unter anderem die Aussage des SPD-Fraktionsvorsitzenden Peter Struck bewerten, dem zufolge deutsche Staatsanwaltschaften Ermittlungsakten im Fall "Leuna" "hin und her schicken mit der Zielrichtung, sie nicht bearbeiten zu müssen". Die Liberalen beziehen sich dabei auf eine Rundfunksendung. Von Interesse ist ferner, ob Pressemeldungen zutreffen, dass der Generalstaatsanwalt in Genf deutschen Staatsanwaltschaften bereits seit längerer Zeit die Schweizer "Leuna"-Ermittlungsakten angeboten habe. Die Freien Demokraten wollen ferner wissen, worin die Bundesregierung die sachliche Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft zur Ermittlung im Fall "Leuna" begründet sieht.
Dargelegt werden soll auch, ob die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesfinanzminister, Karl Diller (SPD) zutrifft, bei der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben seien etwa 5.000 Aktenordner zum Komplex "Leuna/Minol" vorhanden. Falls dies der Fall sei, interessiert die Abgeordneten, ob diese Akten auf Grund der Vorwürfe durchgearbeitet worden sind. Die Regierung soll außerdem darlegen, ob das Bundesfinanzministerium in Paris, Genf und Vaduz (Liechtenstein) einen Antrag auf Zulassung als Privatbeteiligter gestellt hat, um Einsicht in die "Leuna"-Ermittlungsakten zu bekommen.