Neuer Finanzausgleich und Solidarpakt II gegen Votum der FDP angenommen
Berlin: (hib/VOM) Gegen das Votum der FDP-Fraktion und eines Abgeordneten der CDU/CSU hat der Sonderausschuss "Maßstäbegesetz/Finanzausgleichsgesetz" am Dienstagmorgen den Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Fortführung des Solidarpakts, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Abwicklung des Fonds "Deutsche Einheit" ( 14/7063) in geänderter Fassung angenommen. Der gleichlautende Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/7256) wurde für erledigt erklärt. Der Bundestag will das Gesetz am Freitag in zweiter und dritter Lesung verabschieden.
Das Gesetz fußt auf dem im Juli vom Bundestag verabschiedeten Maßstäbegesetz und auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 1999, in dem der Gesetzgeber aufgerufen worden war, den Finanzausgleich neu zu regeln. Zur Fortsetzung des Solidarpaktes bis Ende 2019 sollen die neuen Länder und Berlin für weitere 15 Jahre (ab 2005) Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen von etwa 105,3 Milliarden € erhalten. Ferner ist vorgesehen, die Bemessungsgrundlage des Länderfinanzausgleichs zu verbreitern, indem die Gemeindefinanzkraft in Höhe von 64 Prozent (bisher 50 Prozent) einbezogen wird. Durch flachere Ausgleichstarife und die Freistellung von gegenüber dem Vorjahr überproportionalen Mehr- oder unterproportionalen Mindereinnahmen sollen die Eigenbehalte der Länder erhöht werden. Bereits ab 2002 sollen die bisherigen Mittel nach dem Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost von jährlich rund 3,4 Milliarden € in Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen für die neuen Länder und Berlin übergeleitet werden. Ab 2005 will der Bund die Verpflichtungen gegenüber dem Fonds "Deutsche Einheit" übernehmen. Im Gegenzug ist ein Teilausgleich durch die Länder geplant. Der Fonds soll Ende 2019 aufgelöst werden.
Der Ausschuss nahm auf Antrag der Koalitionsfraktionen eine Änderung des Körperschaftsteuergesetzes und Gewerbesteuergesetzes in den Entwurf auf. Danach soll künftig für die Besteuerung der ARD eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, die derjenigen für dasZDF entspricht. Beim ZDF würden die Werbeeinnahmen seit seinem Bestehen pauschal mit 16 Prozent besteuert. Seit 1995 werde die ARD in gleicher Weise besteuert, bisher allerdings ohne Rechtsgrundlage. Gegen das Votum der FDP nahm der Ausschuss einen Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu dem Gesetzentwurf an. Darin äußern die Fraktionen unter anderem die Erwartung, dass der bis einschließlich 2019 um 29 Prozentpunkte erhöhte Landesvervielfältiger zur Ermittlung der Gewerbesteuerumlage bereits im Jahre 2010 von Bund und Ländern auf seine "Angemessenheit" überprüft wird.
Die SPD räumte ein, dass der gesetzgeberische Spielraum auf Grund der erforderlichen Zustimmung aller Länder gering gewesen sei. Das Gesetzgebungsverfahren sei aber nachvollziehbar und transparenter als in früheren Fällen gewesen. Die CDU/CSU betonte, der zwischen Bund und Ländern gefundene Kompromiss erfülle viele der eigenen Vorstellungen und auch der des Bundesverfassungsgerichts nicht. Sie stimme dennoch zu, weil sich die Länder auf ein Anreizsystem im Finanzausgleich geeinigt hätten und weil durch die Regelung zum Solidarpakt II die neuen Länder langfristig Planungssicherheit und Gestaltungsfreiheit erhielten. Ein Unionsabgeordneter begründete seine Ablehnung damit, dass dem Ausschuss wesentliche Fakten nicht vorgelegt worden seien. Die FDP hielt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für nicht erfüllt. Die Ablehnung des Entwurfs bedeute nicht eine inhaltliche Ablehnung in allen Fällen, sondern die Ablehnung des Verfahrens. Dies bedeute auch nicht, dass die FDP mit den neuen Ländern nicht solidarisch sei.