Rentenanwartschaften für Blinden- und Sonderpflegegeldempfänger erklären
Berlin: (hib/RAB) Die Regelungen zur Anerkennung von Rentenanwartschaften für Blinden- und Sonderpflegegeldempfänger der ehemaligen DDR interessieren die PDS in einer Kleinen Anfrage ( 14/7701). Nach Angaben der Fraktion regelt der Einigungsvertrag die Fragen der Rentenanwartschaften der Betroffenen nicht. Nach wie vor seien vor Sozialgerichten Klagen von Betroffenen anhängig. Die Regierung habe in Einzelfällen Betroffenen schriftlich mitgeteilt, dass sie einen Gesetzentwurf vorlegen wolle. Die Exekutive soll unter anderem dazu Stellung beziehen, ob sie eine allgemeine gesetzliche Regelung der Problematik für nötig hält.