Experten begrüßen Ausbau der Mitwirkungsrechte von Patienten
Berlin: (hib/RAB) Der mit dem Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz (GMG, 15/1170) von der Koalition angestrebte Ausbau der Mitwirkungsrechte von Patienten im Gesundheitswesen findet bei Vertretern von betroffenen Verbänden weitgehend Zustimmung. In der öffentlichen Anhörung am Montagnachmittag, bei der auch der Antrag der Union ( 15/1174) sowie der FDP ( 15/1175) zur Debatte stand, wurden weitere Schritte zur Stärkung der Patientensouveränität angemahnt. Für den Einzelsachverständigen Christoph Rupprecht ist das GMG ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung. Es komme aber darüber hinaus darauf an, die Qualität des Arzt-Patienten-Gesprächs in der Fortbildung der Mediziner stärker zu berücksichtigen. Angesichts des Status quo im Gesundheitswesen ist für den Bundesverband Verbraucherzentrale die Gesetzesvorlage ein "Riesenschritt in Richtung Transparenz und Bürgerrechte". Der Vertreter des Verbandes begrüßte sowohl die Einrichtung eines Patienten- als auch eines Korruptionsbeauftragten zur Bekämpfung von Missbrauch im Gesundheitswesen auf Bundesebene. Die Versicherten und Patienten müssten die Gelegenheit bekommen, sich direkt an die Beauftragten zu wenden. Auch die Bundesärztekammer begrüßte die Beteiligung der Patienten, kritisierte aber vehement die Einführung eines Korruptionsbeauftragten. Dadurch entstehe eine "Misstrauenskultur" gegen Ärzte. Nach Ansicht der Kammer reichen die vorhandenen Regelungen zur Bekämpfung von Korruption und Missbrauch völlig aus.
Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg fügte hinzu, insbesondere die im Entwurf vorgesehene Patientenquittung wirke sich positiv auf die Mitwirkungsmöglichkeiten der Versicherten aus. Eine umfangreiche und sofortige Leistungsauflistung könne auch als Kontrolle wirken. Leistungs- und Qualitätstransparenz sei ein nötiges Gegengewicht zur Tendenz zum gläsernen Patienten, hieß es in der Anhörung weiter. Allerdings dürfe man sich von der Patientenquittung keine kostendämpfende Wirkung erhoffen. Modellversuche hätte gezeigt, dass sie eher zur Forderung nach weiteren Leistungen führt. Der Einzelsachverständige Manfred Zipperer bezeichnete den Zeitplan zur Einführung einer elektronischen Patientenkarte zum 1. Januar 2006 als "sehr sei ehrgeizig, aber machbar". Das langfristige Ziel müsse sein, eine Karte zu entwickeln, die in allen europäischen Ländern einsatzfähig ist. Die Kosten für die Einführung der Chipkarte in der Bundesrepublik bezifferte der Experte auf rund 250 Millionen Euro. Dabei müsse darauf geachtet werden, dass nicht nur die Ärzte die Kosten tragen, während die Kassen von der Einführung der Karte profitieren. Auch Karl Lauterbach hielt es für möglich, die Chipkarte bereits zu Beginn des Jahres 2006 einzuführen. Allerdings sei nicht absehbar, wann und unter welchen Umständen die Karte in ganz Europa eingesetzt werden kann.