Pressemitteilung
Datum: 09.05.2003
Pressemeldung des Deutschen Bundestages -
09.05.2003
Erklärung der Vorsitzenden des Finanzausschusses zur geplanten öffentlichen Anhörung am 4. Juni 2003
Zu Presseveröffentlichungen, der Finanzausschuss habe
Sachverständige zu der für den 4. Juni 2003 vorgesehenen
öffentlichen Anhörung zum Thema Finanzplatz ausgeladen,
erklärt die Vorsitzende des Finanzausschusses des Deutschen
Bundestages, Christine Scheel, MdB:
"Diese Behauptung trifft nicht zu. Der Finanzausschuss hatte bisher noch keine Sachverständigenliste für die Anhörung zum Finanzplatz Deutschland beschlossen. Auch wurden Sachverständige nicht ausgeladen, da bisher noch gar keine Einladung zu der Anhörung durch die Vorsitzende erfolgt ist.
Der Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 7. Mai 2003 erstmalig mit der Frage der einzuladenden Sachverständigen und ihrer Anzahl befasst. In dieser Sitzung haben die Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion der FDP auf Anregung der FDP hin beschlossen, die Anzahl der zu der Anhörung einzuladenden Sachverständigen zu begrenzen. Ziel ist es, innerhalb der vorgesehenen Anhörungszeit eine intensive und möglichst für alle Beteiligten erkenntnisreiche Diskussion zu ermöglichen. Die eine Begrenzung befürwortenden Fraktionen streben an, mit möglichst allen eingeladenen Sachverständigen ins Gespräch zu kommen, was bei einem sehr viel umfangreicheren Kreis nur unter unverhältnismäßig größerem Zeitaufwand möglich wäre."
Die Liste der Einzelsachverständigen und Organisationen, die zu der am 4. Juni 2003 stattfindenden Anhörung des Finanzausschusses eingeladen werden, kann über das Sekretariat des Finanzausschusses (Tel. 030-227-32468; Email: finanzausschuss@bundestag.de) bezogen werden. Der Anhörung liegen die Anträge der Fraktionen der Koalitionsfraktionen (Drucksache 15/930), der Fraktion der CDU/CSU (Drucksache 15/748) sowie der Fraktion der FDP (Drucksache 15/369) zugrunde
"Diese Behauptung trifft nicht zu. Der Finanzausschuss hatte bisher noch keine Sachverständigenliste für die Anhörung zum Finanzplatz Deutschland beschlossen. Auch wurden Sachverständige nicht ausgeladen, da bisher noch gar keine Einladung zu der Anhörung durch die Vorsitzende erfolgt ist.
Der Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 7. Mai 2003 erstmalig mit der Frage der einzuladenden Sachverständigen und ihrer Anzahl befasst. In dieser Sitzung haben die Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion der FDP auf Anregung der FDP hin beschlossen, die Anzahl der zu der Anhörung einzuladenden Sachverständigen zu begrenzen. Ziel ist es, innerhalb der vorgesehenen Anhörungszeit eine intensive und möglichst für alle Beteiligten erkenntnisreiche Diskussion zu ermöglichen. Die eine Begrenzung befürwortenden Fraktionen streben an, mit möglichst allen eingeladenen Sachverständigen ins Gespräch zu kommen, was bei einem sehr viel umfangreicheren Kreis nur unter unverhältnismäßig größerem Zeitaufwand möglich wäre."
Die Liste der Einzelsachverständigen und Organisationen, die zu der am 4. Juni 2003 stattfindenden Anhörung des Finanzausschusses eingeladen werden, kann über das Sekretariat des Finanzausschusses (Tel. 030-227-32468; Email: finanzausschuss@bundestag.de) bezogen werden. Der Anhörung liegen die Anträge der Fraktionen der Koalitionsfraktionen (Drucksache 15/930), der Fraktion der CDU/CSU (Drucksache 15/748) sowie der Fraktion der FDP (Drucksache 15/369) zugrunde
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/presse/2003/pz_0305091