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Berichten:
Wenn wir die Tagesschau einschalten, gibt es fast immer Nachrichten
aus dem Bundestag. Wie ein Tag im Bundestag in die Medien kommt,
hat GLASKLAR live mitverfolgt. Außerdem erzählen
Abgeordnete ihre persönliche Medienstory, eine
Politikwissenschaftlerin sagt, wieso die "Tür manchmal zu
bleibt" und Cécile aus Frankreich, warum sie in Berlin ihr
Glück gefunden hat.
www.glasklar-bundestag.de
Politik aktiv gestalten:
Mitmischen.de ist das Jugendforum des Deutschen Bundestages im
Internet. Die Plattform bietet Chats mit Abgeordneten des
Bundestages, Diskussionsforen, Abstimmungen, Nachrichten und
Hintergrundberichte zu aktuellen politischen Themen.
www.mitmischen.de
Tarif | Stufentarif: zwölf
Prozent bis 16.000 Euro (oberhalb des Grundfreibetrags), 24 Prozent
für Einkommensteile bis 36.000 Euro, 36 Prozent für
darüber liegende Einkommensteile; Tarif wird alle zwei Jahre
an die Preissteigerung angepasst. |
Existenzminimum | Grundfreibetrag 8.000 Euro. |
Ehegatten | Ehegattensplitting bleibt. |
Kinder | Kindergeld (Höhe unklar)
oder Grundfreibetrag von 8.000 Euro. |
Einkunftsarten | Reduzierung von sieben auf
vier Einkunftsarten. |
Steuerfreie Einnahmen | Steuerbefreiungen,
Freibeträge, Abzugsbeträge und Ermäßigungen
werden aufgehoben. |
Abzugsfähige Ausgaben | Die Entfernungspauschale
entfällt. Kosten für Arbeitszimmer oder Bewirtung sind
nicht mehr abzugsfähig. |
Werbungskostenpauschale | Arbeitnehmerpauschale von 1.000 Euro. |
Sonderausgaben | Sonderausgaben und
außergewöhnliche Belastungen werden zusammengefasst und
reduziert; Spendenabzug zur Förderung der Freizeitgestaltung
entfällt. Spenden an gemeinnützige Organisationen
einschließlich politischer Parteien bleiben abzugsfähig,
ebenso die Kirchensteuer. |
Besteuerung von Alterseinkünften | Nachgelagerte Besteuerung der
Ausgaben für die Altersvorsorge (Leibrenten) sind
abzugsfähig. |
Kapitaleinkünfte | Zinsabschlagsteuer;
Sparerfreibetrag entfällt; Wegfall des
Bankgeheimnisses. |
Dividenden | Besteuerung mit individuellem
Steuersatz. Vorbelastung auf Dividenden wird bei natürlichen
Personen als Anteilseigner auf die Einkommensteuer im vereinfachten
Anrechnungsverfahren angerechnet. |