Menschenrechtspolitik
Menschenrechte. Im Jahr 2003 sind laut Amnesty International in 28 Staaten über 1.100 Menschen hingerichtet worden. Gleichzeitig sind in 63 Ländern mindestens 2.700 Personen zum Tode verurteilt worden, wie die Bundesregierung in ihrem siebten Bericht über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen ( 15/5800) mitteilt. In 78 Staaten werde die Todesstrafe noch immer vollstreckt. 84 Prozent aller Hinrichtungen hätten 2003 in nur vier Ländern stattgefunden: in China, im Iran, in den USA und in Vietnam. In China würden Todesurteile auch wegen vergleichsweise geringfügiger Vergehen verhängt. Allein 2003 habe es in diesem Land etwa 700 Exekutionen gegeben.
Die Entwicklungen zwischen April 2002 und Feb-ruar 2005 haben nach Darstellung der Bundesregierung gezeigt, dass die Menschenrechte in Krisenzeiten besonders gefährdet sind. Es liege daher im deutschen Interesse, zur Verbesserung der Menschenrechtslage in der Welt dafür zu sorgen, Notsituationen, Krisen und Konflikte möglichst gar nicht erst entstehen zu lassen. Auf jeden Fall sollten sich abzeichnende menschenrechtsgefährdende Entwicklungen mit allen Mitteln rechtzeitig entschärft werden. Von besonderer Bedeutung ist für die Regierung der weltweite Schutz der Menschenrechte bei der Bekämpfung des Terrorismus.
Die Bundesregierung spricht nach eigenen Angaben Menschenrechtsfragen kritisch an, etwa im Zuge des Menschenrechtsdialogs mit China sowie bei ihren Konsultationen mit Russland und Usbekistan. Ihre Überzeugung, dass den Hauptursachen für den modernen Terrorismus, für Hass und Intoleranz, nur durch eine strikte Achtung der Menschenrechte bei der Terrorismusbekämpfung der Nährboden entzogen werden könne, habe sie auch in den Gremien der Vereinten Nationen immer wieder zum Ausdruck gebracht. Dies gelte sowohl im Hinblick auf die Situation in Tschetschenien als auch im Hinblick auf das US-Gefangenenlager in Guantanamo.