Bundesrat
Recht. Ein bei Gericht amtierender Schöffe (ehrenamtlicher Richter) soll nach Meinung des Bundesrates ausreichende deutsche Sprachkenntnisse besitzen, um an einer Hauptverhandlung und der sich anschließenden Urteilsberatung selbstständig teilnehmen zu können. Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) soll deswegen um einen entsprechenden Passus ergänzt werden. Schöffen, die trotz mangelnder Sprachkenntnisse dennoch gewählt werden, sollen später von der Liste wieder gestrichen werden können. Die Länderkammer hat dazu einen Gesetzentwurf ( 15/5950) vorgelegt.
Sie erläutert, dass beispielsweise das Alter der Schöffen (zwischen 25 und 70 Jahren), der Wohnsitz und gesundheitliche Gründe im GVG geregelt sind, Vorgaben über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse aber fehlen. Da auch in diesem Jahr die Problematik von Schöffen, die keine hinreichenden deutschen Sprachkenntnisse besitzen, gerade in städtischen Bereichen erneut aufgetreten sei, sei ein gesetzliches Handeln "unabdingbar". Eine nennenswerte Beeinträchtigung des Zugangs aller gesellschaftlichen Schichten zum Ehrenamt des Schöffen ist nach der Meinung der Union nicht zu befürchten, heißt es in dem Entwurf.
Die Bundesregierung ist ebenfalls der Auffassung, dass ausreichende deutsche Sprachkenntnisse Voraussetzung dafür sind, dass Schöffen ihrer Aufgabe gewachsen sind. Sie unterstützt den Gesetzentwurf daher im Grundsatz. Gleichwohl müsse geprüft werden, mit welcher Formulierung im Gesetz dem Anliegen am besten Rechnung getragen werden kann.