hib-Meldung
073/2006
Datum: 09.03.2006
heute im Bundestag - 09.03.2006
Im Bundestag notiert: Altersgrenze für die steuerliche Berücksichtigung eines Kindes
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung prüft derzeit, wie die
Altersgrenze für die steuerliche Berücksichtigung eines
Kindes künftig ausgestaltet werden soll. Diese Prüfung
sei auch im Hinblick auf die Auswirkungen einer herabgesetzten
Altersgrenze noch nicht abgeschlossen, betont sie in ihrer Antwort
(16/806) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Die Linke (
16/642) zu den bildungspolitischen Folgen einer
Kindergeldbefristung auf 25 Jahre. Bisher wird Kindergeld bis zum
vollendeten 27. Lebensjahr gezahlt.
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_073/12
