Mengenbegrenzung für vorportionierten Tabak für Übergangszeitraum
Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung hat die Produktion von vorportioniertem Feinschnitt mengenmäßig begrenzt, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) den hierzulande für vorportionierte Tabakstränge geltenden Steuersatz für unzulässig erklärt hatte. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung ( 16/1239) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/1102) hervor. Die Fragesteller hatten zuvor darauf verwiesen, dass der EuGH die Bundesregierung für vorportionierte Tabakstränge, so genannte Sticks und Rolls, denselben Steuersatz wie für Fertigzigaretten gefordert hatte und nicht den verminderten, der bei Feinschnitt üblicherweise angesetzt wird. Als Reaktion auf das Urteil des EuGH habe die Regierung den Herstellern von vorportioniertem Tabak eine Übergangsfrist bis zum 31. März 2006 eingeräumt. Die bis zu diesem Zeitpunkt begrenzten Mengen seien anhand der in den Vormonaten durchschnittlich bezogenen Steuerzeichen für vorportionierten Feinschnitt ermittelt worden, so die Regierung. Auf die Frage, warum sie den Herstellern eine fast fünfmonatige Übergangsfrist eingeräumt habe, erklärt sie, der Ausgang des Gerichtsverfahrens sei für die Hersteller nur "teilweise" absehbar gewesen. Die Übergangsfrist sollte ihnen ein "geregeltes Auslaufen" dieser Produkte und eine Anpassung der Produktion ermöglichen.