Glossar
Bundeswahlgesetz
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
werden in Artikel 38 die Grundsätze für die Wahlen zum
Deutschen Bundestag festgelegt.
Die Einzelheiten regelt das Bundeswahlgesetz, dass der Deutsche Bundestag verabschiedet hat.
Die Einzelheiten regelt das Bundeswahlgesetz, dass der Deutsche Bundestag verabschiedet hat.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/B/bundeswahlges