Glossar
E-Voting
Mit dem E-Voting kann die Stimme zur Wahl mit Hilfe einer Wahlmaschine im
Wahllokal abgegeben werden. Auf dem Gerät ist
der Stimmzettel abgebildet. Anstatt ein Kreuz zu
machen, kann der Wähler per Knopfdruck wählen. Für
irrtümliche Stimmabgaben gibt es eine Korrekturtaste. Mit
einer Sondertaste können Wähler, die mit dem
Kandidatenangebot unzufrieden sind, eine ungültige Stimme
abgeben.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/E/e-voting