Glossar
Ergebnis, Feststellung
Das Wahlergebnis in einem Wahlbezirk wird durch den Wahlvorstand
festgestellt.
Nach Prüfung der Wahlniederschriften der Wahlvorstände der Wahlbezirke, stellt der Kreiswahlleiter die Ergebnisse für den Wahlkreis zusammen und berichtet dem Kreiswahlausschuss.
Der Kreiswahlausschuss stellt die Ergebnisse für den Wahlkreis fest.
In gleicher Weise prüft der Landeswahlleiter die Niederschriften der Kreiswahlausschüsse, stellt die Wahlkreisergebnisse für das jeweilige Land zusammen und berichtet dem Landeswahlausschuss.
Der Landeswahlausschuss stellt die Ergebnisse für das jeweilige Land fest.
Der Bundeswahlleiter prüft wiederum die Niederschriften der Landeswahlausschüsse, stellt die Ergebnisse nach diesen Niederschriften und den Niederschriften der Kreiswahlausschüsse zusammen, errechnet die Sitzverteilung und berichtet dem Bundeswahlausschuss.
Der Bundeswahlausschuss stellt dann das Ergebnis für das Wahlgebiet fest.
Nach Prüfung der Wahlniederschriften der Wahlvorstände der Wahlbezirke, stellt der Kreiswahlleiter die Ergebnisse für den Wahlkreis zusammen und berichtet dem Kreiswahlausschuss.
Der Kreiswahlausschuss stellt die Ergebnisse für den Wahlkreis fest.
In gleicher Weise prüft der Landeswahlleiter die Niederschriften der Kreiswahlausschüsse, stellt die Wahlkreisergebnisse für das jeweilige Land zusammen und berichtet dem Landeswahlausschuss.
Der Landeswahlausschuss stellt die Ergebnisse für das jeweilige Land fest.
Der Bundeswahlleiter prüft wiederum die Niederschriften der Landeswahlausschüsse, stellt die Ergebnisse nach diesen Niederschriften und den Niederschriften der Kreiswahlausschüsse zusammen, errechnet die Sitzverteilung und berichtet dem Bundeswahlausschuss.
Der Bundeswahlausschuss stellt dann das Ergebnis für das Wahlgebiet fest.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/E/ergebnisfestst