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Europa:
Europa ist überall ? Europäische Gesetze regeln den
Alltag, Euro-Münzen klimpern im Portemonnai. Aber was bedeutet
es eigentlich, zu Europa zu gehören? Hat Europa eigentlich
Grenzen und wie sieht die Zukunft der Europäischen Union aus?
GLASKLAR hat sich in Europa umgesehen. In der aktuellen Ausgabe
lest ihr unter anderem, was EU-Richtlinien mit Glück in der
Liebe zu tun haben, wie junge Leute heute grenzenlos arbeiten,
lernen oder ihrem eigenen Film drehen und was Menschen von anderen
Kontinenten so alles über Europa denken.
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Politik aktiv gestalten:
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Internet. Die Plattform bietet Chats mit Abgeordneten des
Bundestages, Diskussionsforen, Abstimmungen, Nachrichten und
Hintergrundberichte zu aktuellen politischen Themen.
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Jürgen Gehb, CDU/CSU
Im Kampf gegen das Verbrechen ist die DNA-Analyse sicherlich keine Wunderwaffe. Aber sie ist eindeutig der kriminalistische Quantensprung, um besser, schneller und effektiver Straftaten aufzuklären und Täter zu überführen. Und was oft vergessen wird: Die DNA-Analyse kann ebenso effektiv zu Unrecht Verdächtigte entlasten. So konnten in den USA mehr als Hundert bereits zum Tode Verurteilte hierdurch entlastet werden.
In Deutschland hängt es dagegen noch vom Zufall ab, ob eine DNA-Analyse statthaft ist. Wird ein Opfer von zwei Tätern krankenhausreif geprügelt, ist eine DNA-Analyse zulässig, denn es liegt eine gefährliche Körperverletzung vor. Hat das Opfer leider Pech, und prügelt ihn nur eine Person krankenhausreif, ist eher von einer schlichten Körperverletzung auszugehen und eine DNA-Analyse nach geltendem Recht nicht zulässig. Allein dieses Beispiel zeigt, dass ein Festhalten an einem Anlasstatenkatalog, wie ihn das bisherige Recht vorsieht, besonders die Interessen der Opfer missachtet. Zu viele Straftaten bleiben aufgrund bisheriger Beschränkungen unaufgeklärt. Es gibt aber kein Bürgerrecht, ungeschoren davonzukommen.
Daher soll nach Vorstellungen der CDU/CSU-Fraktion der genetische Fingerabdruck als Standardmaßnahme bei jeder erkennungsdienstlichen Behandlung zulässig sein – wie der klassische Fingerabdruck und das Lichtbild. Doch nicht jeder Beschuldigte oder Tatverdächtige muss eine Speichelprobe abgeben, sondern nur derjenige, der ohnehin erkennungsdienstlich behandelt wird. Die immer wieder gern aufgestellte Behauptung, zukünftig müsse jeder Ladendieb oder jeder Schwarzfahrer eine Speichelprobe abgeben, fällt in die Rubrik grober Unfug. Derzeit werden rund 13 Prozent aller Beschuldigten erkennungsdienstlich behandelt.
Foto: Deutscher Bundestag
Erschienen am 15. März 2005
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