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Europa:
Europa ist überall ? Europäische Gesetze regeln den
Alltag, Euro-Münzen klimpern im Portemonnai. Aber was bedeutet
es eigentlich, zu Europa zu gehören? Hat Europa eigentlich
Grenzen und wie sieht die Zukunft der Europäischen Union aus?
GLASKLAR hat sich in Europa umgesehen. In der aktuellen Ausgabe
lest ihr unter anderem, was EU-Richtlinien mit Glück in der
Liebe zu tun haben, wie junge Leute heute grenzenlos arbeiten,
lernen oder ihrem eigenen Film drehen und was Menschen von anderen
Kontinenten so alles über Europa denken.
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Politik aktiv gestalten:
Mitmischen.de ist das Jugendforum des Deutschen Bundestages im
Internet. Die Plattform bietet Chats mit Abgeordneten des
Bundestages, Diskussionsforen, Abstimmungen, Nachrichten und
Hintergrundberichte zu aktuellen politischen Themen.
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Können sich Bundestag und Bundesrat in bestimmten Gesetzgebungsverfahren nicht einigen, wird der Vermittlungsausschuss angerufen. Das Gremium aus 16 Bundestagsabgeordneten und 16 Vertretern der Bundesländer sucht dann Wege aus dem Konflikt.
„Verhandlungskrimi“, „Sitzungsmarathon“ oder „Kompromisskrieg“ – Synonyme gibt es viele für die Arbeit des Vermittlungsausschusses. Seine Aufgabe ist es, Streit zu schlichten und einen Konsens zu finden, wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze im Bundesrat keine Mehrheit finden. Das ist besonders dann der Fall, wenn es unterschiedliche Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat gibt. Und es ist nicht immer leicht, denn den Mitgliedern wird hartes Brot vorgelegt: Ob Zuwanderung, Hartz-Gesetze oder Steuerreform – im Vermittlungsausschuss kommt alles auf den Tisch, worüber Bundestag und Bundesrat sich uneinig sind.
Der Vermittlungsausschuss ist ein Gremium in Wartestellung. Er kann nur tätig werden, wenn er zu einem bestimmten Gesetz vom Bundesrat, vom Bundestag oder von der Bundesregierung angerufen wird. Der Bundesrat darf ihn zu allen im Bundestag beschlossenen Gesetzen einschalten. Bundestag und Bundesregierung können den Ausschuss nur dann um Hilfe bitten, wenn der Bundesrat ein Zustimmungsgesetz nicht gebilligt hat, also ein Gesetz, das die Rechte der Bundesländer in besonderer Weise berührt.
32 Politiker sitzen im Vermittlungsausschuss: Für den Bundesrat nimmt aus jedem Bundesland ein Vertreter teil, die anderen 16 Mitglieder sind nach Fraktionsstärke eingesetzte Abgeordnete des Bundestages. Entscheidungen werden im Vermittlungsausschuss mit Mehrheit getroffen. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Sitzungen des Vermittlungsausschusses im Bundesratsgebäude sind streng vertraulich. Zutritt haben neben den Mitgliedern nur die jeweils fachlich zuständigen Bundesminister sowie ein Vertreter des Bundeskanzleramtes.
Wird der Vermittlungsausschuss einberufen, hat er vier Möglichkeiten, zu einem Ergebnis zu gelangen:
Der Vermittlungsausschuss hat jedoch nicht die Möglichkeit, zu den von ihm beratenen Gesetzen verbindliche Lösungen zu beschließen. Vielmehr kann er nur Vorschläge unterbreiten, die noch der Billigung des Bundestages und des Bundesrates bedürfen.
Weitere Informationen zum Vermittlungsausschuss bieten die Internetseiten von Bundestag und Bundesrat.
Text: Birte Betzendahl
Foto: Deutscher Bundestag