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Die Fraktionsvorsitzenden des Bundestages

Bild: Die Fraktionsebene
Die Fraktionsebene des Reichstagsgebäudes.

In vorderster Front

In der politischen Auseinandersetzung stehen die Vorsitzenden der derzeit fünf Fraktionen des Bundestages in vorderster Front. Sie gehören zu den einflussreichsten Mitgliedern des Parlaments und treten – neben den führenden Regierungsvertretern – in der öffentlichkeit am häufigsten in Erscheinung. Sie sorgen für den Zusammenhalt ihrer Fraktion und haben in den wichtigsten Debatten für ihre Fraktionen in der Regel das erste Wort.

Die Chefs der Regierungsfraktionen dienen als Schaltstelle zwischen der Regierungsspitze und den Abgeordneten. Sie vertreten zum einen den politischen Willen der Volksvertreter. Andererseits müssen sie dafür sorgen, dass im Parlament bei den Abstimmungen eine Mehrheit gesichert ist. In der Opposition stehen andere Aufgaben im Vordergrund: Kritik an der Regierung, aber auch das Erarbeiten und Aufzeigen inhaltlicher Alternativen.

Die Fraktionen sind nach der Geschäftsordnung Vereinigungen von Abgeordneten, die „derselben Partei oder solchen Parteien angehören, die auf Grund gleichgerichteter politischer Ziele in keinem Land miteinander im Wettbewerb stehen“. Sie können ihre interne Organisation weitgehend frei festlegen. Es haben sich aber bei allen Fraktionen ähnliche Strukturen herausgebildet. Der wichtigste Unterschied: Die Fraktion Die Linke. sowie die des Bündnisses 90/Die Grünen haben zwei gleichberechtigte Mitglieder an ihrer Spitze.

Zusammenarbeit im Vorstand

Die Vorsitzenden haben eine je nach Fraktion unterschiedliche große Zahl an Stellvertretern, die für verschiedene Themen des politischen Geschäfts verantwortlich sind, etwa für die Finanzpolitik oder die Außenpolitik. In der praktischen Organisation der Fraktionsarbeit werden die Vorsitzenden von den Parlamentarischen Geschäftsführern unterstützt. Sie alle haben ihre eigenen Aufgabenbereiche, zum Beispiel die Verantwortung für Personal oder die öffentlichkeitsarbeit. Eine besondere Schlüsselposition haben die Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer inne. Was sie fraktionsübergreifend vereinbaren, das gilt.

Der Vorsitzende, seine Stellvertreter, die Parlamentarischen Geschäftsführer und weitere Funktionsträger, etwa die Justitiare, bilden den Geschäftsführenden Fraktionsvorstand, der regelmäßig zu Beginn der Sitzungswochen und bei Bedarf auch an anderen Tagen zusammenkommt. Mindestens einmal pro Sitzungswoche tagt auch der Gesamtvorstand der Fraktionen. Er bereitet die Fraktionssitzungen vor, in denen die Gesamtfraktion ihre Position für die bevorstehenden Plenarsitzungen festlegt.

Foto: studio kohlmeier
Erschienen am 01. Dezember 2005


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