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1. Beratung
Im Bundestag gibt es zu einem Gesetzentwurf drei Beratungen,
Lesungen genannt. In der ersten Beratung wird der Entwurf
vorgestellt. Bei Bedarf kommt es dabei zur allgemeinen Aussprache
über die Notwendigkeit und die Ziele einer Vorlage. Dann wird
der Gesetzentwurf zur genaueren Prüfung und Bearbeitung an den
zuständigen Ausschuss geleitet.