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Gegenzeichnung
Nach der Verabschiedung eines Gesetzes durch Bundestag und
Bundesrat wird es gedruckt und zunächst dem zuständigen
Bundesministerium, dann, mit dem großen Bundessiegel versehen,
der Bundeskanzlerin zur Gegenzeichnung vorgelegt. Durch ihre
Unterschriften übernehmen sie die politische Verantwortung
für das Gesetz.