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Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie — das heißt: das Parlament ist der zentrale Ort der Politik. Der Deutsche Bundestag ist das Herzstück unserer Demokratie, hier wird über neue Gesetze entschieden und hier werden die wichtigen politischen Debatten geführt.
Die Europäische Union hat ebenfalls ein Parlament mit Abgeordneten, Debatten und Abstimmungen. Allerdings ist hier vieles anders, denn die EU ist eine überstaatliche Organisation und das Europäische Parlament hat andere Aufgaben und Kompetenzen als der Bundestag.
Deutscher Bundestag
Seit 1999 Berlin (von 1949 bis 1999 Bonn)
Europäisches Parlament
Hauptsitz Straßburg, weitere Arbeitsorte: Brüssel und
Luxemburg.
Deutscher Bundestag
Alle vier Jahre. Letzte Wahl 2005. Der Bundestag wird in einer
Kombination von Mehrheits- und Verhältniswahlrecht
gewählt. Es gibt zwei Stimmen, eine Erststimme und eine
Zweitstimme.
Europäisches Parlament
Alle fünf Jahre. Letzte Wahl 2004. 1979 erste Direktwahl des
EP. Die Wahl findet gemäß den nationalen Wahl verfahren
statt. In Deutschland wird nach den Grund sätzen des
Verhältniswahlsystems gewählt. Jeder Wähler hat eine
Stimme.
Deutscher Bundestag
598 Sitze. In der 16. Wahlperiode sitzen aber 614 Abgeordnete im
Bundestag, denn 16 sogenannte Überhangmandate entfielen bei
der Wahl 2005 auf CDU/CSU und SPD.
Europäisches Parlament
785 Sitze. Jedes der 27 Länder ist mit einer festgelegten
Anzahl an Abgeordneten vertreten, Deutschland mit 99.
Deutscher Bundestag
Der Bundestagspräsident wird für die gesamte Wahl periode
gewählt und kann in dieser Zeit nicht abgewählt werden.
In der laufenden Wahlperiode: Norbert Lammert (CDU/CSU).
Europäisches Parlament
Der Präsident des Europäischen Parlaments wird für 2
½ Jahre vom Parlament gewählt, also für eine halbe
Wahlperiode. Derzeit: Hans-Gert Pöttering (EVP-ED).
Deutscher Bundestag
Der Bundestag ist der Gesetzgeber auf Bundesebene. Ohne seine
Entscheidung kann kein Bundesgesetz zustande kommen. Aus der Mitte
des Bundestages können auch Gesetzentwürfe eingebracht
werden. Dazu müssen sich mindestens 5 Prozent der Abgeordneten
zusammenschließen.
Europäisches Parlament
Das EP teilt sich die Funktion des Gesetzgebers mit dem Rat der
Europäischen Union. Je nach Politikbereich gelten verschiedene
Verfahren. Das EP kann keine Gesetzesvorschläge einbringen,
aber die Kommission auffordern, einen Vorschlag vorzulegen.
Deutscher Bundestag
Der Bundestag kontrolliert die Regierung. Dazu stehen ihm viele
Instrumente zur Verfügung: von Großen und Kleinen
Anfragen der Fraktionen und Aktuellen Stunden über spezielle
Kontrollgremien bis hin zur Einsetzung von
Untersuchungsausschüssen.
Europäisches Parlament
Das EP verfügt über Kontrollrechte gegenüber
EU-Kommission und Rat. Es kann Anfragen stellen,
Untersuchungsausschüsse einsetzen und hat
Klagemöglichkeiten vor dem Europäischen Gerichtshof (etwa
„Untätig keits klage” gegen Kommission und
Rat).
Deutscher Bundestag
Der Bundestag verfügt über das Haushaltsrecht. Ohne seine
Zustimmung darf die Regierung keinen Cent aus geben. Er
beschließt den Bundeshaushalt und stellt die Einnahmen und
Ausgaben des Staates fest.
Europäisches Parlament
Das EP übt gemeinsam mit dem Rat das Haushaltsrecht aus.
Zusammen verabschieden sie den jährlichen Haushaltsplan. Es
kann den gesamten Haushalt ablehnen, wenn es der Auffassung ist,
dass dieser nicht den Bedürfnissen der Union entspricht.
Deutscher Bundestag
Der Bundestag wählt den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin
und kann ihn/sie mit einem konstruktiven Misstrauensvotum durch
einen Nachfolger ersetzen.
Europäisches Parlament
Es gibt keinen EU-Regierungschef. Aber das EP muss der Ernennung
des Kommissionspräsidenten und später der EU-Kommission
als Ganzer zustimmen. Ein Zehntel der Parlamentarier kann einen
Misstrauensantrag gegen die EU-Kommission stellen.
Deutscher Bundestag
Mindestens fünf Prozent aller Abgeordneten können eine
Fraktion bilden. Fraktionen im 16. Deutschen Bundes tag: CDU/CSU
(225 Sitze), SPD (222), FDP (61), Die Linke. (53), Bündnis
90/Die Grünen (51). Zwei Abgeordnete sind fraktionslos.
Europäisches Parlament
Mindestens 20 Abgeordnete aus mindestens einem Fünftel der
Mitgliedsländer können eine Fraktion bilden. Zurzeit gibt
es acht Fraktionen: Europäische Volkspartei und
europäische Demokraten, EVP-ED (277 Sitze); Sozialdemokraten,
SPE (218); Allianz der Liberalen und Demokraten, ALDE (106); Europa
der Nationen, UEN (44); Grüne/EFA (42); Vereinigte Linke,
GUE/NGL, (41); Unabhängigkeit/Demokratie, IND/DEM (23);
Identität, Tradition, Souveränität, ITS (20); 14
EP-Abgeordnete sind fraktionslos.
Deutscher Bundestag
22 ständige Ausschüsse in der laufenden 16. Wahlperiode.
In den Ausschüssen wird die Detailarbeit der Gesetzgebung
geleistet. Einige Ausschüsse schreibt das Grundgesetz vor,
etwa den Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union.
Europäisches Parlament
20 ständige Ausschüsse in der laufenden 6. Wahlperiode.
Es gibt keine vorgeschriebenen Ausschüsse. Nichtständige
Ausschüsse werden bei Bedarf eingesetzt.
Deutscher Bundestag
Der Bundestagsadler, im Volksmund „Fette Henne”.
Europäisches Parlament
Europaflagge. Die Zahl der Sterne hat nichts mit den
EU-Mitgliedstaaten zu tun. Sie beträgt immer zwölf, da
diese Zahl für Vollkommenheit und Einheit steht.
Deutscher Bundestag
Rund 3 Millionen im Jahr; wahrscheinlich das meistbesuchte
Parlament der Welt.
Europäisches Parlament
Rund 250.000 Besucher im Jahr.