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Europäisches Parlament
Die 785 Abgeordneten des Europäischen Parlaments (EP)
repräsentieren heute rund 493 Millionen Menschen in 27
Staaten. Die Gesetzgebungsbefugnis teilt es sich
mit dem Rat der Europäischen Union, ins besondere im Rahmen
des Mitentscheidungsverfahrens, das heute bei 75
Prozent der Gesetzgebungsakte angewendet wird. Gemeinsam mit dem
Rat übt das EP Haushaltsbefugnisse aus, indem es den
jährlichen Haushaltsplan verabschiedet sowie dessen
Ausführung genehmigt. Es ist zuständig für die
politische Kontrolle der europäischen Organe, insbesondere der
Kommission.
www.europarl.europa.eu
Europäische Kommission
Die Kommission ist ein unabhängiges
Kollegium, das die allgemeinen Interessen der EU
verkörpert. Sie bereitet neue Rechtsvorschriften vor und setzt
diese um, übt Durchführungs-, Verwaltungs- und
Kontrollbefugnisse aus. An ihrer Spitze steht nicht ein
Regierungschef, sondern ein Kommissions präsident (derzeit
José Manuel Barroso), und sie besteht aus 27 Kommissaren, die
für unterschiedliche Politikfelder zuständig sind. Die
Kommission hat bei der EU-Gesetzgebung (fast ausschließlich)
das Initiativrecht, das heißt, sie legt Vorschläge
für neue Gesetzesvorhaben (Richtlinien oder
Verordnungen) vor.
www.ec.europa.eu
Der Rat der Europäischen
Union
Der Rat der Europäischen Union (auch Ministerrat oder Rat) ist
die oberste Entscheidungsinstanz der EU. Hier treten die Minister
der Mitgliedsstaaten zusammen, er ist die Vertretung der
Regierungen auf EU-Ebene. Es gibt nicht „einen Rat”,
sondern neun verschiedene Zusammensetzungen, je nachdem ob etwa die
Außenminister, die Finanzminister oder die Umweltminister
tagen. Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament übt der
Rat die Haushalts- und Gesetzgebungsbefugnisse in
der EU aus.
www.consilium.europa.eu
Deutscher Bundestag
Der Bundestag ist die Gesamtheit der gewählten Abgeordneten.
Er ist das gesetzgebende Organ der Bundesrepublik
Deutschland und repräsentiert den politischen Willen der
Bürgerinnen und Bürger. Neben der Gesetzgebung ist die
zentrale Aufgabe des Bundestages die Kontrolle der Bundesregierung.
Er bestimmt durch Wahlen die Besetzung anderer Verfassungsorgane:
Er wählt die Bundeskanzlerin und die Hälfte der Richter
des Bundesverfassungsgerichts. In der Bundesversammlung, die den
Bundespräsidenten wählt, kommen zur Hälfte
Bundestags abgeordnete, zur Hälfte Vertreter der
Bundesländer zusammen.
www.bundestag.de
Bundesregierung
Die Bundesregierung repräsentiert die Exekutive
(ausführende Gewalt) des Bundes und besteht aus der
Bundeskanzlerin und den Bundesministern. Neben Bundestag und
Bundesrat hat die Bundesregierung das Recht, Gesetzentwürfe in
den Bundestag einzubringen (Initiativrecht). Die Bundeskanzlerin
bestimmt die Richtlinien der Politik. Innerhalb dieser Richtlinien
leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich
„selbstständig und unter eigener Verantwortung”.
Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Ministern entscheidet
die Bundesregierung.
www.bundesregierung.de
Bundesrat
Bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes wirken die
Bundesländer durch den Bundesrat mit. Der
Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Landesregierungen. Die
Stimmen eines Landes können nur einheitlich und nur durch
anwesende Mitglieder oder deren Vertreter abgegeben werden. Die
Anzahl der Stimmen richtet sich nach der Einwohnerzahl, jedes Land
hat mindestens drei Stimmen, die größten
Bundesländer verfügen über sechs Stimmen. Der
Bundesrat hat 69 Mitglieder.
www.bundesrat.de
Überblick behalten: Rätevielfalt in
Europa
Vom Rat der Europäischen Union zu unterscheiden ist der
Europäische Rat, zu dem die Staats- oder Regierungschefs der
EU-Mitgliedsstaaten zusammenkommen. Diese Treffen werden
„EU-Gipfel” genannt. Den Vorsitz führt der Staats-
oder Regierungschef jenes Landes, das gerade die
EU-Ratspräsidentschaft innehat. Im ersten Halbjahr 2007 ist
Bundeskanzlerin Angela Merkel Ratsvorsitzende. Hier werden
grundsätzliche Impulse gegeben und Leitlinien der EU-Politik
festgelegt, aber keine Gesetze verabschiedet. Der Europäische
Rat ist kein Organ, sondern ein politisches Gremium der EU. Gar
nichts mit der EU zu tun hat der Europarat. Er wurde 1949
gegründet mit dem Ziel, die Zusammenarbeit der Staaten in
Europa zu fördern, und hat heute 46 Mitglieder — weit
mehr als die EU. Hier werden eher übergreifende Debatten
geführt, etwa über gemeinsame Werte und Regeln, die zum
Beispiel in völkerrechtlich verbindliche Absprachen
münden können.