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Europa:
Europa ist überall ? Europäische Gesetze regeln den
Alltag, Euro-Münzen klimpern im Portemonnai. Aber was bedeutet
es eigentlich, zu Europa zu gehören? Hat Europa eigentlich
Grenzen und wie sieht die Zukunft der Europäischen Union aus?
GLASKLAR hat sich in Europa umgesehen. In der aktuellen Ausgabe
lest ihr unter anderem, was EU-Richtlinien mit Glück in der
Liebe zu tun haben, wie junge Leute heute grenzenlos arbeiten,
lernen oder ihrem eigenen Film drehen und was Menschen von anderen
Kontinenten so alles über Europa denken.
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Politik aktiv gestalten:
Mitmischen.de ist das Jugendforum des Deutschen Bundestages im
Internet. Die Plattform bietet Chats mit Abgeordneten des
Bundestages, Diskussionsforen, Abstimmungen, Nachrichten und
Hintergrundberichte zu aktuellen politischen Themen.
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Die Idee von Angela Merkel, für den Zahnersatz eine kleine Kopfpauschale zu erheben, hat sich in der Praxis als nicht durchführbar erwiesen.
Die Absprachen mit der CDU waren auf der Grundlage erfolgt, dass die einheitliche Prämie für den Zahnersatz 4,60 Euro im Monat kosten würde. Die Krankenkassen rechnen jetzt aber mit erheblich höheren Prämien. Wegen des zusätzlichen Verwaltungsaufwandes für den Beitragseinzug müssten sage und schreibe 250 Millionen Euro an vermeidbaren Kosten auf die Kopfpauschale draufgeschlagen werden. Deshalb werden jetzt Beträge von 6,70 Euro, zum Teil sogar bis zu zehn Euro, genannt. Das ist entschieden zu hoch.
Aber die Kopfpauschale für den Zahnersatz ist nicht nur teuer und bürokratisch aufwändig, sie ist zudem höchst ungerecht, denn wenn jeder denselben einheitlichen Beitrag zahlt, werden die Geringverdiener stärker belastet und die Gutverdiener prozentual entlastet.
Unser Vorschlag sieht deshalb vor, dass der Zahnersatz auch in Zukunft im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt und dass die Beiträge dafür prozentual vom Einkommen erhoben werden. Das ist gerechter, weil jeder Beiträge nach seiner Leistungsfähigkeit zahlt.
Damit das Verfahren möglichst bürokratiearm umgesetzt werden kann, schlagen wir vor, den Sonderbeitrag für das Krankengeld und den Beitrag für den Zahnersatz zum selben Datum – am 1. Juli 2005 – einzuführen. Über das gesamte Jahr gerechnet bleiben die finanziellen Wirkungen beider Regelungen unverändert. Die bisher vorgesehene Wechselmöglichkeit zwischen gesetzlicher und privater Zahnersatzversicherung kann bei prozentualen Beiträgen nicht aufrecht erhalten werden. Denn die Gefahr besteht, dass insbesondere Gutverdiener durch die höheren Beiträge vermehrt die Private Krankenversicherung wählen.
Die Versicherten werden den Zahnersatz in Zukunft allein finanzieren müssen. Dies ist eine zusätzliche Belastung für die Bürgerinnen und Bürger, sie ist aber notwendig und vertretbar, denn wir erreichen dadurch, dass die Arbeitskosten von Sozialabgaben entlastet werden. Im Jahr 2005 werden das 2,2 bis 2,3 Milliarden Euro sein, im Jahr 2006 sind es 4,5 Milliarden Euro.
erika.lotz@bundestag.de