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Letzte Änderung: 21.11.2006
Kinderrechte ins Grundgesetz?
Mit der Frage, ob spezielle Kinderrechte in das Grundgesetz aufgenommen werden sollten, hat sich die Kinderkommission am Montag, dem 20. November 2006, beschäftigt. Sechs Sachverständige haben mit den Kommissionsmitgliedern ihre Standpunkte diskutieren. Dabei waren sie auf einen Fragenkatalog eingehen, der im Vorfeld verteilt wurde. Unter anderem sollte geklärt werden, ob eine Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung die Position von Kindern in Familienangelegenheiten und auf anderen Rechtsgebieten konkret stärken würde. Der Anhörungstag fiel auf den 17. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention.
Liste der Sachverständigen
- Heinz Hilgers (Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes e. V.)
- Prof. Dr. Peter M. Huber (Universität München)
- Dr. Peter Merk (Deutsches Kinderhilfswerk e. V.)
- Prof. Dr. Johannes Münder (TU Berlin)
- Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit (Justizsenatorin Hamburg und Berlin a. D.)
- Prof. Dr. Dr. h. c. Gisela Zenz (Universität Frankfurt/Main)
Weitere Informationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2006/gg_kiko/