Verteidigungsausschuss beriet über Murat Kurnaz
Der Ausschuss für Verteidigung beriet am Mittwoch, dem 18. Oktober 2006, unter anderem über den ehemaligen Guantanamo-Häftling Murat Kurnaz. Kurnaz erhebt den Vorwurf, von zwei deutschen Soldaten in einem US-Gefangenenlager in Afghanistan misshandelt worden zu sein. Die Ausschussmitglieder erörterten, wie der Vorwurf geklärt werden könnte.
Verteidigungsausschuss hat Rechte eines Untersuchungsausschusses
Laut Grundgesetz hat der Verteidigungsausschuss die Rechte eines Untersuchungsausschusses. Auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder hat er die Pflicht, eine Angelegenheit zum Gegenstand seiner Untersuchung zu machen. Die Klärung des Vorwurfs im Fall Kurnaz könnte jedoch in das Aufgabengebiet des bereits bestehenden 1. Untersuchungsausschusses fallen. Dieser klärt unter anderem, welche politischen Vorgaben den Nachrichtendiensten, dem Generalbundesanwalt und dem Bundeskriminalamt im Zusammenhang mit dem Irakkrieg und der Bekämpfung des internationalen Terrorismus gemacht wurden.
Der Verteidigungsausschuss als Untersuchungsausschuss
Der Verteidigungsausschuss hat eine besonders herausgehobene Position, weil er sich als einziger Ausschuss selbst als Untersuchungsausschuss einsetzen kann (Artikel 45a Absatz 2 des Grundgesetzes). Bei allen anderen Ausschüssen ist dazu ein entsprechender Parlamentsbeschluss erforderlich. Ein Untersuchungsausschuss ist die stärkste Waffe des Parlaments, um Regierungsverhalten zu kontrollieren. Er tagt, soweit nicht die militärische Geheimhaltung dagegenspricht, bei den Beweisaufnahmen in öffentlicher Sitzung. Die Bewertungssitzungen erfolgen grundsätzlich in nichtöffentlicher Sitzung.
Verteidigungsausschuss tagt nicht öffentlich
Der Verteidigungsausschuss tagt regelmäßig am jeweiligen Mittwoch der vom Bundestag festgelegten Sitzungswochen eines Jahres. Da der Verteidigungsausschuss wie der Auswärtige Ausschuss auch ein sogenannter "geschlossener Ausschuss" ist, ist der Zutritt zu seinen Sitzungen auf einen ganz bestimmten Personenkreis begrenzt. Er umfasst die ordentlichen Mitglieder des Ausschusses, ihre Stellvertreter, den Wehrbeauftragten, die Fraktionsvorsitzenden und den Präsidenten des Deutschen Bundestages. Darüber hinaus ist die Teilnahme an Sitzungen des Verteidigungsausschusses nur vorher ausdrücklich autorisierten Vertretern der Ministerien und der Landesregierungen sowie bestimmten Mitarbeitern der Fraktionen und der Verwaltung erlaubt. Die Verteilung der Sitzungsunterlagen einschließlich der Protokolle ist ebenfalls auf einen vom Ausschuss selbst festgelegten Empfängerkreis beschränkt.