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Letzte Änderung: 19.11.2006
Neue Verhaltensregeln für Abgeordnete gelten
Die Diskussion um die Offenlegung der Einkommen
aus Nebentätigkeiten bei Abgeordneten des Deutschen
Bundestages hält nach der Klage von mehreren Parlamentariern
an. Bundestagspräsident Lammert erklärte dazu, dass
für ihn die Klagen "nicht ganz überraschend" gekommen
seien, denn "bereits während der parlamentarischen Beratung
waren ausdrücklich auch verfassungsrechtliche Bedenken
geäußert worden". Gleichzeitig stellte der
Bundestagspräsident jedoch fest, dass "unabhängig von der
anhängigen Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht [
…] die zu Beginn der Legislaturperiode vom Parlament
beschlossenen verbindlichen Regelungen mit den sich daraus
ergebenden Verpflichtungen für die Abgeordneten gelten".
Bis zum 30. März 2006 müssen die Abgeordneten darüber Rechenschaft ablegen, wie viel sie für Tätigkeiten außerhalb ihres Mandats verdienen. Nach den jetzt geltenden Verhaltensregeln wird das Einkommen und Zuflüsse aus Nebentätigkeiten drei Einkommensstufen zugeordnet. Die erste reicht von 1000 Euro bis 3500 Euro, die zweite bis 7000 Euro und die dritte darüber.
Bis zum 30. März 2006 müssen die Abgeordneten darüber Rechenschaft ablegen, wie viel sie für Tätigkeiten außerhalb ihres Mandats verdienen. Nach den jetzt geltenden Verhaltensregeln wird das Einkommen und Zuflüsse aus Nebentätigkeiten drei Einkommensstufen zugeordnet. Die erste reicht von 1000 Euro bis 3500 Euro, die zweite bis 7000 Euro und die dritte darüber.
Die jetzt geltenden Verhaltensregeln legen fest, dass beispielsweise eine Tätigkeit in einem Ehrenamt, in einem Aufsichtsrat oder die Fortsetzung des früheren Berufs und die daraus erzielten Einkünfte dem Bundestagspräsidenten bekannt gegeben werden und ein Teil davon veröffentlicht werden muss. Ausnahmen sind für Tätigkeiten mit einem besonderen Anspruch auf Vertraulichkeit möglich.
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2006/regeln/