BEHANDLUNG NICHTEHELICHER LEBENSGEMEINSCHAFTEN WIRD GEPRÜFT (ANTWORT)
Bonn: (hib) in- Für die vom Umzug von Parlament und Regierung nach Berlin betroffenen Bundesbediensteten kann eine isolierte Gleichbehandlung (hetero- wie homosexueller) nichtehelicher Lebensgemeinschaften mit Verheirateten mit Blick auf Unterstützungsleistungen des Dienstherrn nicht vorgenommen werden. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/771) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/709). Ihren Angaben zufolge müssen begünstigende Regelungen des Umzugskosten- und Trennungsgeldrechts für Ehegatten grundsätzlich daraufhin geprüft werden, ob und inwieweit mit Blick auf nichteheliche Lebenspartner die Sachverhalte vergleichbar sind. Dabei sei auch zu berücksichtigen, wie das Rechtsinstitut einer "Eingetragenen Lebenspartnerschaft" künftig ausgestaltet werden soll. Ein solches Institut sei in der Koalitionsvereinbarung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Aussicht genommen. Ein Referentenentwurf des zuständigen Bundesjustizministeriums liege aber noch nicht vor. Das Innenministerium, so die Regierung weiter, werde im Rahmen der Ressortabstimmung zu prüfen haben, welche Folgerungen aus der "Eingetragenen Lebenspartnerschaft" gezogen werden müssen.