ERHEBUNG ZUR PRAXIS DES MOBBING UND SEXUELLER BELÄSTIGUNG (ANTWORT)
Bonn: (hib) in- Nach Angaben der Bundesregierung findet gegenwärtig eine umfassende Erhebung zur Problematik des Mobbing und sexueller Belästigung als Teil des nationalen Aktionsplanes zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen statt. Entsprechende Daten würden auch für die Bereiche des Bundesgrenzschutzes (BGS) und des Bundeskriminalamtes (BKA) gesammelt und ausgewertet, teilt die Regierung in ihrer Antwort ( 14/809) auf eine Kleine Anfrage PDS ( 14/725) mit. Für das seit September 1994 geltende Beschäftigtenschutzgesetz federführende Bundesminsterium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wolle die fast fünfjährigen Erfahrungen mit diesem neuen Recht auswerten, um festzustellen, welche konkreten Maßnahmen zur Vermeidung und Unterbindung sexueller Belästigungen ergriffen wurden.
Als Beschwerdestellen beim BKA und beim BGS fungierten aufgrund des genannten Gesetzes die Vorgesetzten, die Frauenbeauftragten sowie Vertrauenspersonen. In der Praxis würden zudem die Personalvertretungen als Ansprechpartner gewählt. Zudem gebe es im Bereich des BKA seit 1990 eine Psychologin und zwei Psychologen für die Einsatzbetreuung und Konfliktberatung der Beschäftigten. Beim Bundesgrenzschutz arbeiteten Mediziner, Theologen und Sozialwissenschaftler, darunter auch Psychologen, als Ansprechpartner. Diese könnten im Konfliktfall zur Betreuung hinzugezogen werden.