ZUSTIMMUNG ZUR REGELUNG DES AUFENTHALTRECHTES VON NATO-STREITKRÄFTEN
Bonn: (hib) aw- Der mitberatende Rechtsausschuß hat am Mittwoch morgen dem Entwurf eines Vertragsgesetzes ( 14/584) der Bundesregierung zu dem Notenwechsel vom 29. April 1998 über die Rechtsstellung der dänischen, griechischen, italienischen, luxemburgischen, norwegischen, portugiesischen, spanischen und türkischen Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland zugestimmt. Rechtsförmige und verfassungsrechtliche Bedenken wurden von keiner Fraktion geäußert. Der Beschluß erfolgte einstimmig bei Enthaltung der PDS-Fraktion.
In einem kurzen Meinungsaustausch wurde die Bundesregierung gebeten, die Neuerungen aufzuzeigen und darzustellen, wie der in dem Gesetzentwurf genannte Sachverhalt in anderen Ländern geregelt ist. Der Vertreter der Regierung erklärte, der besondere Aspekt für den Notenwechsel vom 29. April 1998 sei die Haftung für außerdienstliche Schäden gewesen. Die Bezugnahme auf das Streitkräfteaufenthaltsgesetz gewährleiste, daß auch außerdienstlich verursachte Schäden durch die Behörden der Verteidigungslastenverwaltung reguliert werden. Es stellt ferner sicher, daß der ausländische Staat dem Bund für die außerdienstlich verursachten Schäden haften soll und der Bund von ihm die erbrachten Zahlungen zurückfordern kann. Die Frage des Regresses müsse allerdings noch abschließend geklärt werden. Bezüglich der Regelung des Aufenthaltes von Streitkräften in anderen Ländern erläuterte die Bundesregierung, alle Aufenthalte deutscher Truppen, wie zum Beispiel in der Türkei, seien Stationierungsfälle, das heißt Daueraufenthalte. Diese würden im Rahmen bilateraler Verträge geregelt. Seitens der Regierung kenne man keinen Fall, in denen deutsche Truppen vorübergehend stationiert seien.