SED-OPFERN ZUSÄTZLICHES EINKOMMEN GEWÄHREN (GESETZENTWURF)
Bonn: (hib) nl- Die CDU/CSU-Fraktion tritt dafür ein, jedem politisch verfolgten Opfer des SED-Regimes mit zumindest drei Jahren politischer Verfolgungszeit ein monatliches zusätzliches Einkommen zu gewähren. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der beruflichen Rehabilitation der Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet (14/1001) vorgelegt. Ziel ist eine Änderung des Berufsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes, das einen Ausgleich für noch heute spürbare Auswirkungen von Eingriffen in Ausbildung oder Beruf durch das SED-Regime leisten soll. Die Regelungen des Gesetzes hätten dazu beigetragen, so die Union, die Situation der Opfer politischer Verfolgung in der DDR zu verbessern. Da sich der Gesetzgeber darauf beschränken müsse, die gravierenden Unrechtsfälle aufzugreifen, brächten die vorgesehenen Leistungen in der Regel keinen vollen Schadensersatz.
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom April dieses Jahres zur Überleitung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der DDR in die gesetzliche Rentenversicherung des wiedervereinigten Deutschlands verändern nach Ansicht der Fraktion die bisherige Situation erheblich. Die erforderliche Verbesserung der rentenrechtlichen Ansprüche der "Staats- und Systemnahen" des SED-Regimes machten es zwingend, auch die Situation der Opfer so schnell wie möglich zu verbessern. Als erster Schritt sei eine berufliche Rehabilitierung notwendig. Darüber hinaus müssen nach Ansicht der Fraktion auch den politisch Verfolgten, die in ihrer wirtschaftlichen Lage nicht besonders beeinträchtigt seien, Ausgleichsleistungen gewährt werden. Die Situation verfolgter Schüler sei bislang nicht befriedigend gelöst. Kernproblem bleibe, daß sich die potentielle berufliche Entwicklung eines Menschen, der bereits in der Schule politisch verfolgt wurde und deshalb angestrebte Bildungsabschlüsse nicht erreichen konnte, kaum sinnvoll nachvollziehen lasse. Die Abgeordneten halten es für angemessen, die bisherigen Möglichkeiten der Unterstützung für verfolgte Schüler durch die Teilhabe an Ausgleichsleistungen deutlich zu verbessern. Der Entwurf sieht vor, verfolgten Schülern monatlich 300 DM, im Falle einer gesetzlichen Rente aus eigener Versicherung 200 DM, zu gewähren. Sie sollen bis Mitte 2001 beantragt werden können.
Bei einer geschätzten Zahl von 50.000 politisch verfolgten Anspruchsberechtigten ergeben sich nach Angaben der Fraktion Gesamtkosten von etwa 180 Millionen DM im Jahr, von denen der Bund künftig 70 Prozent tragen sollte. Der Fraktion zufolge ergibt sich jedoch keine zusätzliche Belastungen der öffentlichen Haushalte, da die veranschlagten Kosten der Rehabilitierung in der Vergangenheit nicht im vollem Umfang in Anspruch genommen worden seien.