IM BUNDESHAUS NOTIERT:
Berlin: (hib/VOM-nl) Beim Verkauf von rund 650 Hektar Wald im Naturschutzgebiet "Gipskarstlandschaft Questenberg" (Sachsen-Anhalt) durch die bundeseigene Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft mbH (BVVG) sind Ende 1998 die rechtlichen Bestimmungen vollständig eingehalten worden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/2324) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/2117) mit. Im Übrigen sei das Land Sachsen-Anhalt von der BVVG über den beabsichtigten Verkauf informiert worden und habe dazu eine positive Stellungnahme abgegeben. Der Käufer habe wie viele andere ortsansässige Einrichter, Wiedereinrichter und entschädigungslos enteignete Alteigentümer von seinem gesetzlichen Recht Gebrauch gemacht und sich um den begünstigten Erwerb von Waldflächen beworben, heißt es in der Antwort. Die Regierung prüfe derzeit, was nach der Koalitionsvereinbarung erforderlich ist, um den Verkauf von in Naturschutzgebieten gelegenen Flächen an private Erwerber zu stoppen.