ABSCHIEBUNGEN IN DIE TÜRKEI ERLÄUTERN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/KER-in) Die deutsch-türkischen Vereinbarungen über Abschiebungen in die Türkei hat die PDS zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage ( 14/2342) gemacht. Die Bundesregierung soll darüber informieren, mit wem der Bundesinnenminister im November 1999 während seiner Türkeireise Gespräche geführt hat und welche Themen dabei angesprochen wurden. Die Fraktion interessiert, ob mit den zuständigen türkischen Behörden über die Abschiebung von Flüchtlingen und ihre Behandlung durch türkische Sicherheitskräfte gesprochen wurde und ob es zutrifft, dass zu der Thematik "Abschiebung abgelehnter Asylbewerber" in Berlin eine Arbeitsgruppe eingerichtet wurde. Die Abgeordneten erkundigen sich zudem danach, wie die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen mit Abkommen der Vorgängerregierung und der Türkei beurteilt und ob sie beabsichtigt, diese fortzusetzen.
Mitgeteilt werden soll ferner, wie viele Flüchtlinge aus der Türkei im Rahmen des Konsultationsverfahrens abgeschoben wurden und wie viele dieser Abgeschobenen vor ihrer Abschiebung in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verstoßes gegen das sogenannte "PKK-Verbot" (Kurdische Arbeiterpartei) verurteilt worden oder in diesem Zusammenhang auffällig geworden sind. Die Regierung soll ferner mitteilen, welche Informationen ihr darüber vorliegen, welcher Behandlung die Abgeschobenen ausgesetzt waren. Erfahren will die PDS zudem, in welcher Weise die Verfolgung von abgeschobenen Flüchtlingen durch die türkischen Sicherheitskräfte im letzten Lagebericht des Auswärtigen Amtes zur Türkei thematisiert worden ist und zu welchem Ergebnis der Lagebericht kommt.