RECHTE KURDISCHER BEVÖLKERUNG IN DER TÜRKEI IM VISIER (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/BOB-eu) Welche Mindestbedingungen mit Blick auf die demokratische Grundordnung und die Anerkennung von Minderheiten in der Türkei erfüllt sein müssen, um dieses Land in den Kreis der Beitrittskandidaten zur Europäischen Union einzubeziehen, möchte die PDS wissen.
Die Fraktion hat dazu eine Kleine Anfrage ( 14/2316) vorgelegt. Die Abgeordneten wollen auch wissen, ob die Bundesregierung den fortbestehenden Ausnahmezustand in den kurdischen Gebieten der Türkei und die damit verbundene Aufhebung grundlegender Menschenrechte mit einer Aufnahme des Landes in den Kreis der EU-Beitrittskandidaten für vereinbar hält.
Die Regierung soll ferner darlegen, welche türkischen Gesetze nach Ansicht der Bundesregierung aufgehoben werden müssen, um die Rechte der kurdischen Bevölkerung in der Türkei entsprechend den sogenannten Kopenhagener Kriterien zu sichern.
Die PDS nennt dabei das Verbot der kurdischen Sprache, die Leugnung der Existenz einer kurdischen Bevölkerung in der Türkei sowie die Verfolgung von "Separatismus”. Mit den Kopenhagener Kriterien von 1993 hatte die EU politische und wirtschaftliche Mindeststandards zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Bewerberländern festgelegt.