EMPFEHLUNGEN EINES MEDIEN-GUTACHTENS UMSETZEN (ANTRAG)
Berlin: (hib/VOM-wi) Die in dem Gutachten "Offene Medienordnung" des Beirates beim Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie enthaltenen Empfehlungen sollten umgesetzt werden. Um dies zu ermöglichen, sollte die Bundesregierung darstellen, welche Rechtsvorschriften der Europäischen Union, des Bundes und der Länder geändert werden müssten, heißt es in einem Antrag der F.D.P.-Fraktion ( 14/2362). Vor allem bei der Regulierung der Medienordnung gebe es in Deutschland einen Reformstau. Den technischen Veränderungen im Medien- und Telekommunikationsbereich stünden keine entsprechenden gesetzgeberischen Konsequenzen gegenüber. In dem Gutachten werde unter anderem empfohlen, in weiten Teilen Kartellrecht statt Medienrecht anzuwenden, keine Werbefinanzierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten zuzulassen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk teilzuprivatisieren und einzusehen, dass der "traditionelle, starre Ansatz des nationalen Medienrechts" in technischer, juristischer und kultureller Hinsicht überholt sei. Um weitere gesetzgeberische Schritte zu prüfen und vorbereiten zu können, sei ein schriftlicher Bericht der Bundesregierung als Arbeitsgrundlage sinnvoll, so die Fraktion.