BERGLEUTE IN OST UND WEST GLEICHSTELLEN (ANTRAG)
Berlin: (hib/VOM-wi) Die Bundesregierung soll rechtliche Regelungen in die Wege leiten, damit die Bergleute in den neuen Ländern, die seit dem 1.Januar 1997 aus nicht von ihnen selbst zu vertretenden Gründen ihren Arbeitsplatz aufgeben mussten oder in Zukunft aufgeben müssen, bei ihrer sozialen Absicherung den Bergleuten des Steinkohlenbergbaus und des Braunkohlentiefbaus gleichgestellt werden. Dies verlangt die PDS-Fraktion in einem Antrag ( 14/2385). Bis Ende 1996 seien die Bergleute durch das Rentenüberleitungsgesetz abgesichert gewesen, das ihnen den Bezug einer Bergmannsvollrente und ab 55 Jahren den Anspruch auf Knappschaftsausgleichsleistung ermöglicht habe. Durch das ersatzlose Auslaufen dieser Regelung sei Anfang 1997 eine Lücke in der sozialen Absicherung arbeitslos werdender Bergleute, die 25 Jahre unter Tage gearbeitet und mindestens das 50. Lebensjahr vollendet haben, aber jünger als 55 Jahre sind, entstanden. Sie hätten nur Anspruch auf Rente für Bergleute, die lediglich 40 Prozent der späteren Bergmannsaltersrente ausmacht, was einem "Abstieg auf Sozialhilfeniveau" gleichkomme. Anspruch auf Knappschaftsausgleichleistung könnten sie auch nicht erwerben. In Ostdeutschland seien alle Bergbaubereiche von einer dem westdeutschen Steinkohlenbergbau vergleichbaren, wenn nicht noch größeren Strukturkrise betroffen. Deshalb sei es aus Gründen der wirtschaftlichen Absicherung der betroffenen Bergleute und aus Gründen der Gleichbehandlung dringend geboten, entsprechende Regelungen auf den Weg zu bringen, betont die PDS.