GA-PLANUNGSAUSSCHUSS WILL ÜBER KLAGE ENTSCHEIDEN (ANTWORT)
Berlin: (hib/VOM-wi) Der Planungsausschuss der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA) wird voraussichtlich am 15. Februar das Fördergebiet für den Zeitraum von 2000 bis 2003 so festlegen, dass die beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission möglich ist.
Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/2523) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/2412) mit. Darüber hinaus werde er befinden, ob gegen die Entscheidung der Kommission, das von Deutschland beantragte Fördergebiet im Umfang von 23,4 Prozent der deutschen Bevölkerung auf 17,6 Prozent zu reduzieren, Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht wird.
Der Planungsausschuss wolle erreichen, so die Regierung, dass die Förderung zumindest in dem Gebiet, das 17,6 Prozent der Bevölkerung abdeckt, nicht unterbrochen wird.
Wie die Bundesregierung in der Antwort erläutert, sollen durch die GA-Fördermittel neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder bestehende Arbeitsplätze auf Dauer gesichert werden. Darüber hinaus soll das Gesamteinkommen der jeweiligen Förderregion dauerhaft erhöht werden.
Die positiven Effekte der Förderung durch die GA im Hinblick auf Strukturwandel und Modernisierung einer Region lassen sich nach Regierungsangaben in allen Fördergebieten finden. Dies gelte sowohl für Regionen, die auf Grund ihrer überdurchschnittlichen Entwicklung inzwischen aus dem Fördergebiet ausgeschieden seien, als auch für Gebiete, die derzeit wegen akuter Strukturprobleme Teil des Fördergebietes seien.
Die Konzentration der GA-Mittel auf Investitionen sowie die Notwendigkeit einer erheblichen Eigenbeteiligung des Investors führt nach Darstellung der Regierung zu einer hohen Beständigkeit der geförderten Betriebe am Investitionsstandort. Die Mitnahme- und Verdrängungseffekte der betrieblichen Förderung durch die GA schätzt die Regierung als "relativ gering" ein.
Durch die Neuabgrenzung der Fördergebiete, die im vergangenen Jahr für die Förderperiode 2000 bis 2003 vorgenommen worden sei, stellten Bund und Länder sicher, dass die knappen Fördermittel tatsächlich den Regionen zugute kommen, die sie am dringendsten benötigen.