ZU AKTIENRECHTLICHEN KLAGEN JURISTENTAG ABWARTEN (ANTWORT)
Berlin: (hib/BOB-re) Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass missbräuchliche aktienrechtliche Anfechtungsklagen die Umsetzung wichtiger Gesellschaftsbeschlüsse nicht verzögern sollten, sieht aber derzeit eine grundlegende Änderung in dieser Hinsicht als "nicht sehr dringlich" an.
Wie sie in ihrer Antwort ( 14/2653 neu) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P. ( 14/2549) weiter erläutert, ist bereits in der jüngeren Vergangenheit in mehreren besonders umstrittenen Punkten durch gezielte gesetzgeberische Eingriffe eine deutliche Entlastung erreicht worden.
Dabei gehe es insbesondere um die Frage der Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss, die Neuregelung zu den Aktienoptionsplänen und das besondere Rechtsbehelfsverfahren zur Überwindung der Registersperre bei Eingliederung und Verschmelzung.
In all diesen Fällen, die früher Gegenstand zahlreicher und oft durch mehrere Instanzen gehender Anfechtungsklagen gewesen seien, gebe es nunmehr durch punktuelle Gesetzesänderungen Rechtssicherheit.
Diese Bemühungen, so die Regierung weiter, seien von höchstrichterlicher Rechtsprechung ergänzt und begleitet worden, so zum Bezugsrechtsausschluss bei Sachkapitalerhöhungen und zur Missbrauchsrechtsprechung bei Anfechtungsklagen.
Die Regierung legt in diesem Zusammenhang Wert auf die Feststellung, der 63. Deutsche Juristentag Ende September dieses Jahres in Leipzig werde sich damit befassen, ob sich eine Neuregelung des aktienrechtlichen Anfechtungs- und Organhaftungsrechts empfiehlt, insbesondere bei der Klagemöglichkeit von Aktionären.
Aus "Achtung vor diesem anerkannten Gremium" und weil es "unvernünftig" wäre, die Beratung durch den dort versammelten Sachverstand nicht nutzbar zu machen, möchte die Regierung deshalb keine verfrühten inhaltlichen Festlegungen äußern.