KEINE EINWÄNDE GEGEN AUSLAGERUNG BEI KRANKENKASSEN (ANTWORT)
Berlin: (hib/RAB-ge) Die Bundesregierung hat grundsätzlich keine Einwände, wenn die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Bedingungen Arbeitsfelder auslagern.
Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 14/2753) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 14/2548) hervor.
Durch die 1993 eingeführte umfassende Wahlfreiheit der Mitglieder unter den Krankenkassen seien die ökonomischen Anforderungen derart gestiegen, dass die Kassen ihnen nicht mehr mit Eigenmitteln entsprechen könnten.
Dies gelte zum Beispiel für den EDV-Bereich Auch die Tendenz der Verbände, Tätigkeiten aus den öffentlich-rechtlichen Körperschaften auszugliedern und durch von den Beteiligten gegründete privatrechtliche Gesellschaften ausüben zu lassen, sei nicht neu.
Sie habe sich aber nach 1993 verstärkt, heißt es in der Antwort. Zu den von Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder aufgestellten Grundsätzen für die Beteiligung und Ausgliederung gehöre unter anderem, dass das Prinzip der Wirtschaftlichkeit eingehalten wird, ein Weisungsrecht der Körperschaft gegenüber dem Auftragnehmer besteht und ein wesentlicher Teil des gesamten Aufgabenbereichs beim Sozialversicherungsvertreter bleibt, so die Bundesregierung.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sei eine Änderung der Gesetze nicht notwendig, die weitere Entwicklung müsse aber abgewartet werden.