ORIENTIERUNGSRAHMEN ZUR ZUKUNFT VON MEGASTÄDTEN VORGELEGT (ANTWORT)
Berlin: (hib/WOL-ez) Die Empfehlungen der Weltkonferenz zur Zukunft der Städte "Urban 21" in Berlin stellen einen umfassenden Orientierungsrahmen für verstärkte Anstrengungen zur Verbesserung der Lebensbedingungen der in Ballungsgebieten lebenden Menschen dar.
Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/4327) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 14/4088).
Darin hatte sich die Union nach dem deutschen Beitrag für nachhaltige Lösungen der Probleme in Groß- und Megastädten der Entwicklungs- und Transformationsländer erkundigt.
Besondere Bedeutung komme neben der nachhaltigen Armutsbekämpfung daher den Dezentralisierungprozessen im Partnerland und einer Steigerung der politischen Autonomie und der Selbstverwaltungstätigkeit der Kommunen durch Staats- und Verwaltungsreformen zu.
Die Regierung unterstütze auf multilateraler Ebene verschiedene Programme und Initiativen, die diese Stärkung der Kommunen zum Ziel haben.
Ein Beispiel sei das "Urban-Management-Programme", das von der Weltbank UNCHS-Habitat, UNDP und anderen Gebern unterstützt werde.
Bei den multilateralen Initiativen, die eine Verbesserung der Umwelt- und Infrastruktursituation in Großstädten zum Ziel haben, sei die Einrichtung des Asia Europe Environment Technology Centre (AEETC) in Bangkok hervorzuheben.
Die Regierung unterstütze es bei der Vorbereitung einer Mega-City-Konferenz Ende 2001 sowie bei der Erstellung eines Arbeitsprogramms für die Themen Energie und Abfall in Megastädten.
Für die Beteiligung von privaten Unternehmen seien, so die Regierung, vor allem die Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der öffentliche Nahverkehr geeignete Sektoren.
Derzeit würden Investitionsvorhaben, die in diesem Bereich mit privatwirtschaftlichen Betreibermodellen verbunden seien, in den Großstädten von Albanien, Jordanien, Namibia, Peru und Uganda ausgeführt oder vorbereitet.
Insgesamt unterstütze die Regierung viele Vorhaben privater Träger und Nichtregierungsorganisationen (NRO) in den Megastädten der Entwicklungs- und Transformationsländer.
Dabei gelte in der Zusammenarbeit mit privaten Trägern das Antragsprinzip. Die Träger seien frei in ihrer Entscheidung, wo und in welchen Bereichen sie Vorhaben planen.